Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 4 (April 1898)
- Article
- Ehrenpflichten
- Date
- 1898-04-01
- Page
- 185 (sequence 11)
- Language
- German
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Ehrenpflichten. 185 sei, was Herr Sedlatzek in seinem Blatte aufgetischt hatte, und wofür ihn schließlich eine dreimonatliche Grfängnißstrafe getroffen hatte. Er hatte dort erzählt: Die Juden brauchten Christenblut zur richtigen Weihe des Paffahftstes; es müßte in bestimmt vorgeschriebener Weise dem Opfer das Blut abgezapst werden, das müßte man trocknen und daraus würden Pillen gedreht, von denen unter gewissen zeremoniellen Gebräuchen dann einige verschlungen werden müßten; das helfe zu viel guten Dingen! Dieses Ritualmordmärchen sollte neu genährt werden durch jenen Knabenmord bei Rixdorf. Und als etwa ein halbes Jahr früher die kleine Hedwig Weber in der Potsdamerstraße zu Berlin verschwunden war — soviel mir bekannt ist, haben die bedauernswerthen Eltem noch heute keine Kunde von dem Verbleib ihres Kindes erhalten —, da wurden dieselben Bemühungen inszeniert, die Sache als einen jüdischen Ritualmord darzustellen. In beiden Fällen haben wir uns sofort an die zuständigen Behörden gewandt und es verhütet, daß am Schluffe des 19. Jahrhunderts die Reichshauptstadt die Schmach erführe, daß durch Gesindel jener Sorte, wie man es in einer Großstadt unter den Millionen stets finden wird, ein Märchen verbreitet werden konnte, welches in den finstersten Zeiten des Mittelalters gläubige Seelen finden konnte; wir haben Aufklärung geschafft, wir haben von den Behörden erfahren und es überall veröffentlicht, daß nicht der geringste Anlaß vorliege, anzunehmen, jener Mord sei von einem Juden überhaupt ausgegangen, — und das Drama, deffen In» szenesetzung schon begonnen hatte, mußte vorzeitig ein Ende nehmen, weil der amtliche Vorhang darüber fiel. Ein ander Mal wird uns berichtet, daß ein Pastor im Konfirmätionsunterricht Veranlassung nimmt, den Konfirmanden zu eröffnen, der Talmud gebiete den Juden, Christen zu betrügen. Wir wandten uns mit einer Beschwerde über den Pastor an den zuständigen Superintendenten, indem wir es seiner Erwägung anheimgaben, ob es in der That eine Förderung des christlichen Konfirmandenunterrichts sei, den jungen Gemüthern dergleichen Verleumdungen einzuimpfen. Es ward uns der Bescheid zu Theil: „Der Pastor, verantwortlich vernommen, habe erklärt, daß er nicht gesagt habe: der Talmud gebiete, die Christen zu betrügen.