Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 4 (April 1898)
- Article
- Ehrenpflichten
- Date
- 1898-04-01
- Page
- 183 (sequence 9)
- Language
- German
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Ehrenpflichten. 183 unserer gerechten Sache führte auch hier zum Ziele. Wir wurden nicht müde, unsere Rechtsauffaffung zu vertreten und auseinander« zusetzen, — und das Blättlein wmdte sich allgemach. Der Staatsanwalt, der uns abwies, wurde von dem Oberstaatsanwalt angewiesen, Anklage zu erheben, und die Sache kam vor die Gerichte. Ein Freispruch erfolgte, Revision wurde beim Reichsgericht eingelegt, die Freisprechung bestätigt. Im weiteren Stadium erfolgte Freisprechung in erster Instanz und Aufhebung des Urtheils seitens des Reichsgerichts. Und schließlich haben wir es dahin gebracht, daß schon die Gerichte erster Instanz die Rechtsauffaffung adoptierten, daß eine Beschimpfung der jüdischen Religion straffällig ist, selbst wenn die Beschimpfung nicht durch besondere Rohheit des Ausdruckes, in der sie erfolgte, sich auszeichnete. Dieser Entwickelungsgang der Judikatur ist geradezu typisch für die Entwickelung, welche unsere Bestrebungen uvd ihre Erfolge überhaupt genommen haben. Denn abgesehen von diesem Rechtsschutz, mit dem wir die Gerichte in Anspruch nahmen, haben wir auf allen Gebieten der Verwaltung Rechtsschutz üben müffen und in gar zahlreichen Fällen ihn uns erkämpft. Wenige Departements der Staatsverwaltung dürfte es geben, mit denen wir noch nicht zu thun gehabt haben. Wer unsere früheren Publikationen und seit drei Jahren unsere Zeitschrift verfolgt, der kennt die zahlreichen Fälle, in denen wir eingreifen mußten, und es würde ermüden, sie hier aufzuführen. Nur einige wenige seien als Beispiele herausgegriffen. In der richtigen Erkenntniß, daß der Jugend die Zukunft gehört, hat man sich nicht entblödet, den Kindern in der Schule antisemitisches Gift einzuträufeln. Man hat es dahin gebracht, daß gefügige Schulmänner Schriften antisemitischen Inhalts als Prämien in den Schulen haben vertheilen lassen. Wir haben uns an die Vorgesetzte Behörde gewandt, — das Vertheilen solcher Prämien ist für die Zukunft ausgeschloflen! Wer die Friedrichstraße in Berlin vor mehreren Jahren passierte, wurde behelligt durch das marktschreierische Ausbieten antisemitischer Flugschriften mit Titeln, deren Verbreitung in der Reichshauptstadt und deren öffentliches Ausbieten eine Schande für unseren Staat gewesen ist. Eine anständige Dame konnte nicht die Friedrichstraße passieren, ohne roth zu werden über die Titel,