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Im deutschen Reich · 1898-04-01 · Heft 4 (April 1898) · p. 176

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 4 (April 1898)
Article
Ehrenpflichten
Date
1898-04-01
Page
176 (sequence 2)
Language
German
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176 Im deutschen Reich. ein, der ihr angehört und auch nur einen Augenblick zögert, diese Gemeinschaft aufzugeben; die Ehre der Gesammtheit besteht eben in der Ehre jedes einzelnen ihrer Mitglieder. Kann man sich denken, daß ein Beamter eine Beleidigung der Beamtenschaft ruhigen Blutes anhört, ohne für die Genossenschaft, der er angehört, einzutreten? Kann man sich einen Offizier vorstellen, der das Offizierkorps ungerügt schmähen ließe? Es giebt keinen Stand, in dem nicht der Einzelne die Pflicht hat, für die Gesammtheit einzutreten, und je ungerechter der Angriff, der auf die Gemeinschaft unternommen wird, um so zwingender die Pflicht eines jeden Einzelnen, für die Genossen einzutreten. Fragen wir uns von diesem Gesichtspunkte aus: Hat jeder von uns feine Ehrenpflicht voll gethan? — so müssen wir dieFrage mitBeschämung verneinen. Seit20Jahren sind wirZeugen von nnerhörtenAngriffen und Kränkungen, von maßlosen Schmähungen und Beleidigungen, denen das Judenthum und die Gesammtheit der Juden ausgesetzt ist. Und was haben diejenigen, die angegriffen wurden, zur Vertheidigung ihrer Ehre gethan? Gestehen wir offen: all zu lange garnichts! Und was wurde denen, welche diesen schmachvollen Zuständen ein Ende zu bereiten und die Vertheidigung in die Hand zu nehmen bestrebt waren, entgegengehalten von jenen, die den Mund nicht öffnen wollen, aus Furcht, man könnte sie hören? Der Hauptgrund, mit dem man ihnen entgegentrat, war: Es hilft ja doch nichts! Und wäre selbst dieser Einwaud berechtigt, würde es wirklich nichts helfen, darf man deshalb seine Ehre antasten lassen? Lehrt uns nicht unsere Jahrtausende alte Geschichte, daß der gerechte Kampf stets zum Siege geführt? Und lehrt uns nicht die Geschichte, daß, selbst wenn der Sieg nicht zu erringen ist, man doch für seine Ehre zu kämpfen hat und nicht rühmlos untergehen darf? Wollen nicht auch wir, selbst nach vergeblichem Kampf, uns sagen dürfen: Wir sind nicht rühmlos, sondern wacker kämpfend unterdrückt worden? Wollen wir nicht, selbst wenn wir unterliegen sollten, mit Franz I. sagen können: laut sst psräu tors 1'üvimsur? Also, meine Herren, wenn selbst der Kampf so aussichtslos wäre, wie jene Leisetreter glauben machen wollen, so wäre es doch unsere Pflicht, zu kämpfen und, wenn die Uebermacht zu groß.

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