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Im deutschen Reich · 1898-04-01 · Heft 4 (April 1898) · p. 175

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 4 (April 1898)
Article
Ehrenpflichten
Date
1898-04-01
Page
175 (sequence 1)
Language
German
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nt seu Letrschrtst -es Testrslmrias deutscher Staatsbürger jüdischen Glaudeüs. Erscheint zwSlfmal im Jahre. IV. Jühvg. Berlin, April *898. kl». 4. Ehrenpflichten. Vortrag, gehalten im „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" vom ersten Vorsitzenden, Rechtsanwalt Dr. M. H o r w i tz. Meine Herren! Wer es unternimmt, vor Ehrenmännern über Ehrenpflichten zu sprechen, wird sich zunächst gerechte Zweifel an der Zulässigkeit solchen Unterfangens gefallen lassen müssen. Jeder von Ihnen, meine Herren, weiß, was Ehre verlangt, was Pflicht gebeut, und jeder wird mit Recht glauben, seiner Ehrenpflichten gegen sich selbst sich voll bewußt zu sein. Indessen führt kein Mensch heut zu Tage mehr ein Einsiedlerdasein, es giebt keinen mehr, der lediglich nur als einzelnes Individuum in Betracht käme; jeder, in welcher sozialen Stellung immer er sei, gehört irgend einer Gemeinschaft an, einer Stammesgemeinschaft, Berufsgemeinschaft, Glaubensgemeinschaft und wie immer die Vereinigungen der Einzelindividuen heißen mögen. Und die Ehrenpflichten erstrecken sich heute weit hinaus über die Persönlichkeit des einzelnen Menschen; heute ist nicht nur die eigene Ehre zu vertheidigen, auch die der Gesammtheit muß vertreten werden. Kann man einer Vereinigung mit Recht vorwerfen, daß ein Makel auf ihrer Ehre hafte, so schließt dies einen gerechten Vorwurf gegen jeden 18

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