Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 3 (März 1898)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1898-03-01
- Page
- 132 (sequence 7)
- Language
- German
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132 3m deutschen Reich. ihn jemand hatte, so fehlte ihm der sichere Einblick in die verwirrenden Manipulationen, um seine Anklage ausreichend zu begründen. Was aber war für Lasker zu schwierig, wenn eS galt, das Vaterland, die Nation von einem Makel zu befreien, von dem Vorwurf, daß Recht und Gerechtigkeit ungestraft verletzt werden dürfen. Von allen Seiten, aus allen Gegenden des Landes und nicht zuletzt ausder Reihe der konservativen Abgeordneten wurde ihm das Material zugetragen. Lasker brachte am 14. Januar 1872 diese Dinge in allgemeinen Umriffen zur Sprache bei Gelegenheit seiner Anklage gegen das Handelsministerium, daß es die Konzessionen zum Eisenbahnbau nach Gunst und Ungunst vertheile. Der Handelsminister stellte dies in Abrede, und die Sache wäre vielleicht nicht gar so. kritisch verlaufen, wenn nicht ein Brief des Ministerpräsidenten General - Feldmarschalls von Roon an den Landtagspräsidenten Lasker des Jrrthums in Betreff des angeschuldigten Beamten geziehen und dabei die ehrenrührige Bemerkung gemacht hätte, der Jrrthum sei vielleicht dadurch veranlaßt, daß eine hiesige große Firma, zu welcher Lasker als Rechtsanwalt Beziehungen haben soll, sich um b&t rentabelsten Theil der in Rede stehenden Eisenbahnstrecke beworben haben soll. Dieser Brief wurde im Landtage am 7. Februar verlesen. Der Ministerpräsident, inzwischen besser unterrichtet, nahm unter großem Bedauern die bezügliche Stelle des Briefes zurück. Allein Lasker, der, seitdem er Rechtsanwalt war, niemals irgend ein Rechtsanwaltsgeschäft vollzogen, niemals mit irgend einer Firma über irgend eine Eisenbahn nach seiner Erinnerung ein Wort gesprochen hatte, erhob sich zu der Erklärung: „Ich habe mein ganzes Leben darauf eingerichtet, daß jeder meiner Schritte die öffentliche Prüfung in Beziehung auf Geldangelegenheit bestehen kann, daß ich Alles zurückgewiesen habe, was nicht allein in direktem Widerspruch, sondern überhaupt in irgend eine Konkurrenz mit meiner öffentlichen Thätigkeit treten könnte." Zur Sache selbst bemerkte er, daß er die Wahrheit aller von ihm in den früheren Verhandlungen gerügten Thatsachen aufrecht erhalte und überall mit sehr genügenden Beweisen belegen werde. Und er that dies so erschöpfend und vernichtend, daß er am folgenden Tage, dem 8. Februar, in Gemäßheit des Art. 82 der Verfaflungs- Urkunde beantragte: „Zur Untersuchung der Thatsachen eineKommission von sieben Mitgliedern einzusetzen und die Königliche Staatsregierung