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Im deutschen Reich · 1898-03-01 · Heft 3 (März 1898) · p. 131

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 3 (März 1898)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1898-03-01
Page
131 (sequence 6)
Language
German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 131 welche als Vertretung der Polizei und der Verwaltung das Interesse der betreffenden polizeilichen Verfügung wahrzunehmen und zu schützen hat! Wie ganz anders nach diesem Entwürfe, der Kollegien schuf, die unabhängig sind von jener Verwaltungsbehörde und nach den Vorschriften des Gesetzes und der Form des gewöhnlichen Prozesses entscheiden und demnach dem Bürger, der sich beschwert, wirkliches Recht ertheilen! Während Lasker einmal am 19. Juli 1872 anläßlich des Jesuitengesetzes die Rechtskontrole der polizeilichen Maßregeln als das Werthvollste an der Kreisordnung bezeichnete, hob er sieben Jahre später im Reichstage am 23. Mai 1979 gelegentlich der Debatte über die Getreidezölle hervor: „Einzelne von uns wurden gewarnt, daß die Kreisordnung vielleicht als konservatives Interesse ausgebeutetz werden würde, und was haben wir darauf geantwortet, auch ich persönlich? „Weit höher steht, wie der Friede aller Erwerbsklassen, der friedliche Wettkampf, als das etwaige Interesse an Spaltungen, welche die schlimmsten Eigenschaften aufgeregt erhalten." Die Kreisordnung, wurde am 13. Dezember 1872, die Provinzial-Ordnung am 29. Juni 1875 als Gesetz publiziert. Laskers Name bleibt mit diesem hochwichtigen Organisationsgesetz dauernd verbunden. Gern ruht unser Blick auf der reichen Mitarbeit Laskers an der Gesetzgebung, und mit freundlichen Farben malen wir uns die Freude aus, die er dabei empfand. Aber wer will dem Schmerz nachsinnen, der ihm die Seele durchwühlte, als er sich, durch den sittlichen Drang für Recht und Wahrheit, der ihn beseelte, gedrungen fühlte, angesehenen Männern die Maske vom Gesichte zu reißen und ihnen um der Ehre des Vaterlandes willen ein „Quousque landein“ zuzurufen. Dies geschah in den Tagen des 14. Januar 1872 und 8. Februar 1873, wie des 12. und 16. Mai 1874 im Abgcordnetenhause, ferner des 4. April 1873 und des 5. Februar 1876 im Reichstage, an welchen Lasker hochstehende Männer schwerer Gesetzüberschreitungen in Bezug auf Eisenbahn-Konzession und Eisenbahnbau anklagte. Jene häßlichen Vorgänge, welche Lasker zum Gegenstand seines ewig denkwürdigen Angriffs machte, waren allgemein bekannt, bildeten den Inhalt von Gerüchten und Gesprächen, aber Niemand in der Volksvertretung hatte den Muth, damit vor die Oeffentlichkeit zu treten, oder wenn

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