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Im deutschen Reich · 1898-03-01 · Heft 3 (März 1898) · p. 128

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 3 (März 1898)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1898-03-01
Page
128 (sequence 3)
Language
German
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128 Im deutschen Reich. Wie die Einheit der deutschen Nation das Ziel in dem Denken und Streben Lasker's war, so ging von ihm bereits im Norddeutschen Bunde am 20. März 1867 bei Erörterung des Art. 4 der Verfassung ein die gemeinsame Rechtsgesetzgebung des Bundes betreffender Antrag aus. Er wiederholte ihn im Reichstage am 15. Mai 1871 und in verkürzter Form am 31. Mai 1872, dahin lautend, die gemeinsame Gesetzgebung über das bürgerliche Recht, das Strafrecht und das Gerichtsverfahren in die Kompetenz der Reichsverfassung zu ziehen, und vertheidigte denselben mit patriotischem Eifer gegen die Einwendung seiner Gegner, daß damit den einzelnen Staaten die Basis ihrer Existenz genommen werde, daß sie dann zu einfachen Verwaltungskörpern herabsinken würden. Den Gegnern des Antrages schloffen sich die Minister von Sachsen, Bayern, Württemberg an, die zwar für ein codisiciertes Gesetzbuch, nicht aber für eine Spezialgesetzgebung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts sich erklärten. Darauf erwiderte Lasker: „Wenn die Spezialgesetzgebung kräftig vorarbeitet, wenn in ihr der deutsche Geist sich entfaltet, und wenn wir in gemeinsamer Arbeit gelernt haben, auch unsere Civilgesetze in Wort und Geist nach deutscher Art zu gestalten, dann ist der rechte Zeitpunkt gekommen, an die Codification zu gehen. Ist es zu viel, wenn die Vertreter der deutschen Nation von den Regierungen fordern, daß das Bedürfniß, welches jede höhere Einigkeit, jede höhere Einheit anerkennt, befriedigt werde? Wir, die wir mit sprachlicher Einheit gesegnet, die wir einig sind in Sitte, Kultur und Sprache, die wir geographisch genau mit einander verbunden sind, die wir die vollendetste Verkehrseinheit, die vollendetste Zugfreiheit haben, wollen auch die Rechtseinheit aufrichten; ist das ein unbilliges Verlangen? Vorwürfe würden wir verdienen, wenn wir eine Session hingehen ließen, ohne fort und fort die Regierungen zu mahnen: Ihr schuldet der Nation die Rechtseinheit, ohne welche Ihr nicht Eure Pflicht gethan habt, — wenn wir nicht fort und fort die Regierungen mahnten: Hier ist eine unbezahlte Schuld, die unverzüglich eingelöst werden muß. Man lasse weg die nichtigen und kleinlichen Einwendungen und auch die leeren Schreckbilder, daß wir nicht die Rechtsgleichheit um ihrer selbst willen, sondern unter ihr den Einheitsstaat erstreben.

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