Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 3 (März 1898)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1898-03-01
- Page
- 127 (sequence 2)
- Language
- German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 127 Der Idealismus, der ihm in hohem Grade eigen war, gab seinem stets auf die Wirklichkeit gerichteten Denken und Handeln nur eine die Alltäglichkeit verklärende Weihe, seinen Reden ein vornehmes Kolorit, das ihnen meist alle Härte nahm. Dennoch kamen nicht selten in Lasker's Reden herbe Aeußerungen vor, von denen Freund und Gegner getroffen wurden. Fürst Bismarck bemerkte am 16. Juni 1873 gelegentlich des Preß-Gesetzentwurfs: „Der Herr Vorredner (Lasker) hat nicht die Art, wenn er seinen Gegner verletzt, die Stimme zu erheben, zu schreien oder sonst heftige Geberden zu machen; aber er hat die Gewohnheit und das große Geschick, seine Pfeile so zu spitzen, daß sie — ich will nicht sagen — ein Gift, aber einen ätzenden Saft mit sich führen". Keine seiner Reden — nach seinem eigenen Zeugniß — war vorbereitet, keine vorher zu Papier gebracht. Lasker sprach wohl sechsmal in derselben Sitzung über denselben Gegenstand und jedesmal in sachlichster Weise. Den Abgeordneten, die ihn deshalb tadelten, rief er am 24. November 1871 zu: „Die Herren vergeffen, daß ich mich nicht'zu Paradereden melde, sondern zu sachlichen Erörterungen, und da spreche ich, so oft cs mir Mitglieder — nothwendiger oder überflüssiger Weise — nothwendig machen, zu sprechen. Das will ich ein für allemal gesagt haben für die Herren, die meine Reden zusammenzählen, weil sie vielleicht unter Reden bloßes Wortemachen verstehen". Waren Lasker's Parteifreunde, so oft er sprach, überzeugt, den besten Wortführer für ihre Sache zu hören: so waren seine Gegner genöthigt, in ihm den am meisten gefürchteten Politiker zu bekämpfen, der es verstand, durch die Gewalt und Tiefe seiner Rede ihre Stellung von vornherein zu gefährden. Und auch die heutige Zeit wird, wenn sie jene Reden sich vergegenwärtigt, kaum den richtigen Maßstab für ihre Beurtheilung finden. Gleichwohl verdienen solche besonders hervorgeboben zu werden, welche auf große, das Reich in seiner Gesammtheit oder den preußischen Staat als solchen betreffende Einrichtungen Bezug haben. Es sind die Reden zu der Vorlage des bürgerlichen Gesetzbuchs, das der Kompetenz der Einzelländer entzogen und der Gesetzgebung des Reichs unterstellt werden, ferner zur Vorlage für die Kreis- und Provinzial- Ordnung, welche die Selbstverwaltung herbeiführen und auf dem Grund des Rechts aufbauen sollte.