Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1898-02-01 · Heft 2 (Februar 1898) · p. 84

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 2 (Februar 1898)
Article
Antisemitische Postkarten
Date
1898-02-01
Page
84 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316637-2316640-2321922--03626-2322005
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

84 Im deutschen Reich. beleidigt gefühlt haben würden. Das wurde verneint. Darauf wurde Beschwerde, beim hiesigen R eichspostamt erhyben und ausgeführt, es sei nicht verständlich, wie man auf Grund des angezogenen Paragraphen die Karte von der Beförderung ausgeschlossen habe. Darauf erfolgte zunächst keine Antwort. Auf erneute Anfrage kam die Antwort, der Oberpostdirektion von Frankfurt a. M.: das Postamt I in Frankfurt a. M. habe ganz richtig verfahren. Ich kann das nicht zugeben. Vielleicht sind andere Bestimmungen vorhanden, aus denen das eingeschlagene Verfahren gerechtfertigt werden kann, — dann werde ich der letzte sein, der darüber Beschwerde erhebt. Aber aus jenem § 14 ist die Ausschließung der Postkarte nicht zu rechtfertigen. Wenn ich in mein Archiv hineingreifen wollte, so wäre ich in der Lage, dem Herrn Staatssekretär des Reichspostamts eine ganze Anzahl von Postkarten zu überreichen, die höchst bebeleidigenden Inhalt für den Empfänger haben, aber trotzdem befördert und bestellt worden sind. Ich habe die Sache nur hier zur Sprache gebracht, um zu hören, welche Bestimmungen in dieser Hinsicht vorhanden sind, bezw. um eine korrektere Fassung derselben herbeizuführen." Der Staatssekretär des Reichspostamts, Generallieutenant von Podbielski, erwiderte darauf: „Jetzt fühle ich mich speziell nur veranlaßt, auf eine direkt an mich gerichtete Anfrage betreffs einer Postkarte, ob sie beleidigenden Inhalts gewesen ist oder nicht, Rede und Antwort zu stehen. Auf der einen Seite kümmert sich die Reichspostverwaltung nicht um den Inhalt. Unsere Beamten sollen also auch von dem Inhalt der Postkarten keine Kenntniß nehmen. Aber es sind hier zwei Seelen in unserer Post; denn auf der anderen Seite kommt die Frage der Beleidigung in Betracht, wie sie auch hier in § 14 der Postordnung richtig angezogen ist. Ich kann in dem vorliegenden Falle nur konstatieren, daß auch umgekehrt bei der Reichspostverwaltung schon lange vorher im Laufe des Sommers Beschwerden eingingen über diese speziell aus Frankfurt a. M. abgesandten Postkarten. Ueber die Auffassung des Adressaten ein Urtheil zu fällen, steht uns garnicht zu. Es fühlen sich aber BewohnerDeutschlands durch diese Karten beleidigt. Also den einzelnen Empfänger zu fragen, wie nachher seitens des betreffenden Ab-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.