Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1898)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1898-02-01
- Page
- 78 (sequence 5)
- Language
- German
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78 3m deutschen Reich. Nachbar nur durch die Zwiespältigkeit, welche in Deutschland selbst geherrscht hat; für die Zukunft aber hegen wir die Zuversicht, — soll das Einigungswerk, welches wir jetzt vollziehen, dem ganzen Europa verkündigen, daß fortan auf die Schwäche Deutschlands nicht mehr gerechnet werden darf." Die Adresse wurde angenommen und am 18.1 Dezember im großen Saale des Präsektengebäudes zu Versailles durch dreißig Deputirte überreicht. Der Traum vergangener Geschlechter war erfüllt; das deutsche Reich war gegründet. Lasker äußerte damals und später, daß er es als ein günstiges Geschick betrachte, daß es ihm vergönnt gewesen, „die Zeit zu erleben und in ihr an hervorragender Stelle mitzuwirken, in welcher die deutsche Kraft zu einem mächtigen Staatswesen zusammengefaßt und die grundlegenden Einrichtungen geschaffen wurden, welche die freie innere Entwickelung der wiedererstandenen Nation sicherten". Mit dem festen Entschlüsse, seine ganze Kraft, wie bisher, in den Dienst des Vaterlandes zu stellen, trat er als Abgeordneter des zweiten Wahlkreises des HerzogthumS Sachsen - Meiningen in den am 21. März 1871 cröfsneten e r st e n d e u t s ch e n Reichstag ein. Als Programm gewissermaßen sprach er am 1. April die bestimmte Absicht au», vor der Hand von jeder materiellen Behandlung der Verfassung abzusehen. Deutschland, das so lange gerungen habe, überhaupt eine Verfassung zu erhalten, bedürfe einiger Zeit der Ruhe, um sich wenigstens zu erholen und sich dessen zu erfreuen, was das Volk kraft seines inneren Geistes trotz der äußeren Hindernisse zu erreichen gewußt habe durch Festigkeit und Bescheidenheit. Allein noch an demselben Tage beantragte der 2lt>geoibn Reichensperger, die Gesetzgebung über das Preß- und Vereinswesen als Grundrechte in die Verfassung des Reichs aufzunehmen, und zielte nach seiner eigenen Begründung damit auf die Art. 12 und 15 der preußischen Verfassungs-Urkunde, welche die Garantie der kirchlichen und religiösen Freiheit betreffen, jedoch in der Reichsverfassung fehlen. Unschuldig wie dieser Antrag erschien, war er doch der Zünder, der einen Brand entfachte, welcher viele Jahre das deutsche Volk spaltete. In allen Richtungen äußerte sich der damals entfachte „Kulturkampf"; die hervorragendsten Kräfte im Reichstage wie im Landtage standen einander gegenüber in der Arena, und