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Im deutschen Reich · 1898-02-01 · Heft 2 (Februar 1898) · p. 77

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 2 (Februar 1898)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1898-02-01
Page
77 (sequence 4)
Language
German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 77 blicks, indem er die Verträge musterte, die bereits mit Baden, Hessen und Württemberg abgeschlossen waren und als eine ohnehin breite Basis zum Aufbau der deutschen Einheit angesehen werden konntest. Weniger jedoch befriedigte der Vertrag zwischen Bayern und dem Norddeutschen Bunde mit seinen vielen Vorbehalten und Reservatrechten. Wer möchte die Schwere der Entscheidung hinreichend schätzen, die auf Laöker drückte, der später, am 27. Mai 1873, von dieser Stunde sagte, daß er fast geneigt gewesen sei, bei solchem Widerstande Bayerns seine Zustimmung zur Verfassung zu versagen. Aber auch diesmal gelangte in Lasker der Grundsatz zum Siege, nicht um Einzelheiten das Ganze zu verlieren. Er war daher entschlossen, unvermeidliche Nachtheile mit in den Kauf zu nehmen. Unablässig suchte er zu retten, soviel er konnte, bis er am 7. Dezember, dem Tage der Abstimmung, seine Rede mit den Worten schloß: „So sehr ich in vielen Punkten eine Verbesserung wünsche, so sehr ich sie namentlich bei dem bayerischen Vertrage erstrebe, so möchte ich doch nicht die Nation getäuscht sehen.über das, was ihr gegenwärtig geboten wird. Mit allem Eifer und dem besten Wollen wünsche ich alles zu entfernen, was der Einheit sich entgegenstellt; wenn aber einmal die Mehrheit des Hauses beschließen sollte, daß auf der Grundlage' der vorgelegten Verträge mit allen Mängeln diese bestimmte Art der nicht ganz erfüllten, sondern in der Zukunft noch zu erfüllenden Einheit versucht werde, so geziemt es uns nicht, die wir zu umsichtiger Verhandlung berufen sind, durch eine bloße Rüge der Mängel das Gute zu verkleinern, welches schon jetzt dargeboten wird und, so Gott will, durch unser redliches Mühen in Zukunft vermehrt werden kann". So wurde denn am 9. Dezember vom Bundesrath des Norddeutschen Bundes im Einverständniß mit den Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen beschlossen, der Verfassung des Norddeutschen Bundes folgende verfassungsmäßige Bestimmung zu geben: 1) der Deutsche Bund führt fortan den Namen: „Deutsches Reich", 2) das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen: „Deutscher Kaiser" führt. Unmittelbar darauf kam ein Antrag im Reichstage, betreffend eine Adresse an den König, zur Verhandlung, welchen Lasker als Antragsteller in einer kurzen Rede begründete. Dieselbe schloß mit den Worten: „Herausgefordert war dieser

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