Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1898)
- Article
- Chronik der jüdischen Gemeinde zu Marienburg
- Date
- 1898-01-01
- Page
- 22 (sequence 3)
- Language
- German
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22 3nt deutschen Reich. angehe, obgleich ein ähnlicher ConsenS wegen Ankaufs eines Begräbnißplatzes am 20. September 1820 von der kgl. Regierung zu Danzig ertheilt fei. Das fragliche Grundstück Marienburg Nr. 259, welches bis jetzt zur Synagoge dient, hat noch immer nicht die Besitztitelberichtigung für die Gemeinde erlangen können, obgleich dasselbe laut notarieller Verhandlung vom 11. Juli 1871 der Gemeinde verkauft und übergeben worden ist. Die diesbezüglichen Verhandlungen schweben noch. In Ausführung des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 wurde für die Marienburger Gemeinde ein Statut errichtet, welches der Oberpräsident am 8.Juli beziehungsweise 24. Oktober 1856 bestätigte. Dieses Statut regelte die Angelegenheit der Synagogen-Gemeinde, welche fortan Korporationsrechte erlangte. Die sämmtlichen Gemeindeangelegenheiten wurden von da ab durch 9 Repräsentanten und 3 Vorsteher verwaltet. Die Aufbringung der Gemeindebeiträge geschah bis zum Jahre 1894 durch eigens dazu gewählte.Nommissionen, unabhängig von der Staatssteuer; seitdem aber werden dieselben nur auf Grund des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1691 durch Zuschläge zur Staatseinkommensteuer festgesetzt. Nach Ausweis der Akten betrug die geringste Besteuerung sämmtlicher 39 Censiten im Jahre 1857 neben der Einnahme aus der Krupka von ca. 1000 Mk. 1029 Mk. Die höchste Besteuerung im Etatsjahre 1888/89 betrug bei 53 Censiten (außer der Krupka von 1000 Mk.) 3377 Mk. Im Etatsjahre 1897/98, dem Baujahr der neuen Synagoge, belaufen sich die aufzubringenden Beiträge neben der Krupka auf 2903 Mk. Im Ganzen weist dieser von dem Regierungspräsidenten zu Danzig am 30. April 1897 bestätigte Etat pro 1897/98 in Einnahme und Ausgabe 4723 Mk. nach, worin 1900 Mk. für die jährliche Verzinsung und Amortisation des Synagogenbau-Darlehns von 40 000 Mk. enthalten sind. Das Jahr 1894 eröffnete eine neue Aera für die Gemeinde Marienburg. Der neugewählte Vorstand prüfte in Gemeinschaft mit dem Repräsentantenkollegium die bisherige Verwaltung und bemühte sich, überall, wo Mängel sich zeigten, Abhilfe und gesetzliche Zustände zu schaffen. Der Neubau einer Synagoge und die Reform des Beerdigungswesens traten hierbei in den Vordergrund. In der gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und