Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1898)
- Article
- Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
- Date
- 1898-01-01
- Page
- 8 (sequence 8)
- Language
- German
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8 Im deutschen Reich. Tragweite seiner Kraft nicht zu unterschätzen. Indem er unlautere Kampfmittel lähmt, der Fanatisierung des Volkes durch Verleumdung und Aufreizung einen Damm entgegensetzt, andererseits in den Angegriffenen das Vertrauen zum Staat wachhält, werden die materiellen und geistigen Schäden, die der Einzelne, das Vaterland, ja die gesammte Menschheit durch Klassen-, Rassen- und Massenhaß erleidet, gemildert und cs werden für die friedliche Lösung der Frage die Vorbedingungen geschaffen." Unter der Leitung des im Dezember 1894 zum Vorsitzenden des Vorstands gewählten Dr. jur. Maximilian Horwitz, Rechtsanwalt beim Kammergericht, wurde die Organisation des Central-Vereins wesentlich vervollkommnet und gefestigt, und nun begann ein rasches Anwachsen der Zahl der Mitglieder. Viele strenggläubige Mitglieder, welche sich anfangs ferngehalten hatten, traten dem Central-Verein bei, da sie die volle Ueberzeugung gewonnen halten, daß der Vorstand daran festhalte, alle Kultus- und Ritualfragen den Rabbinern, alle Gemeindeverwaltungssachen den Vorständen der Synagogen-Gemeinden bezw. dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde zu überlaffen, und sich daraus zu beschränken, die staatsbürgerlichen Rechte der deutschen Juden zu verthcidigen und jedem, welcher wegen seines Glaubens oder seiner Abstammung gekränkt werde, mit Rath und That beizustehen. Zu allen Zeiten war der Vorstand darin einig, daß nicht wegen jeden Mückenstiches nach Strafrichter und Polizei gerufen werden dürfe. Ebenso entschlossen war er aber, unentwegt zu kämpfen, wo die Ehre des Judenthums verletzt oder der Einzelne wegen seines Judenthums angegriffen wurde. Unbekümmert um Erfolg oder Mißerfolg hielt der Vorstand des Vereins es für Pflicht, seine Stimme in Fällen zu erheben, in welchen „die Juden ohne Ausnahme" als Raubthiere und Betrüger bezeichnet wurden, das Kol-Nidre-Gebet als Beschönigung des Meineids, der Talmud als Quelle aller Verbrechen bezeichnet, die staatlich anerkannte jüdische Religionsgesellschaft zu einer „international verschworenen Betrügergesellschaft" gestempelt, die mittelalterlichen Ritualmord-Märchen wieder als verbriefte Thatsachen hingestellt wurden! In solchen Fällen war ein entschiedenes Vorgehen unerläßlich, denn wenn solche Beschuldigungen ruhig hingenommen wurden, wenn keine