Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1898)
- Article
- Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
- Date
- 1898-01-01
- Page
- 9 (sequence 9)
- Language
- German
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Der Leutral-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. S Stimme sich dagegen rührte, mußten die Verleumdungen schließlich Glauben finden. In den Schöffen- und Geschworenenbänken urtheilen als Richter über Freiheit, Ehre und Leben des Einzelnen Männer, die häufig nicht erfahren oder nicht vorurtheilslos genug find, die Berechtigung dieser Angriffe richtig zu würdigen. Wehe dem Juden, der Geschworene zu seinen Richtern hat, denen systematisch das Gift antisemitischer Flugblätter eingeträufelt ist! Was haben in den Hexenprozessen früherer Jahrhunderte verblendete Menschen nicht alles bezeugt, nicht alles beschworen, und wer wollte, dieser Schrecknisse eingedenk, noch rathen, daß man die antisemitischen Flugblätter nur ruhig gewähren lasse! Es würde zu weit führen. Alles aufzuzählen, was die Rechtsschutz-Kommission des Central - Vereins, im Verlaufe von fünf Jahren unternommen und erzielt hat. Schritt für Schritt hat sie den Boden erkämpfen müssen. Als sie im Anfang ihrer Thätigkeit gegen Beschimpfungen des Judenthums und seiner religiösen Einrichtungen mit Strafanträgen vorging, stieß sie schon bei den Staatsanwälten auf Ablehnung. Später wurden diese von den Oberstaatsanwälten zum Eingreifen veranlaßt, dann bedurfte es dieser Anregung garnicht mehr. Längere Zeit verging noch, ehe die Richter ein williges Gehör liehen, und jetzt stehen wir vor der erfreulichen Thatsache, daß Reichsgerichtsentscheidungen vorliegen, wonach der höchste deutsche Gerichtshof Beschimpfungen der jüdischen Religion unterStrafe stellt, auch wenn dieselben sich nicht in rohen Ausdrücken kundgeben. Das ist eine nicht zu unterschätzende Errungenschaft, die weitere Erfolge verheißt. Jetzt gilt es weiter zu kämpfen, denn jede richtige Rechtsprechung will erstritten sein! Es ist eine weithin bekannte Thatsache, daß sich die Thätigkeit des Central-Vereins nicht auf den eigentlichen Rechtsschutz im engeren Sinne beschränkt hat, daß der Vorstand vielmehr überall, wo, sei es durch die antisemitische Presse, sei es durch einzelne Antisemiten, Juden wegen ihres Bekenntnisses oder wegen ihrer Abstammung gekränkt wurden, nach Möglichkeit eingegriffen, rathend und helfend gewirkt und wiederholt auch durch Eingaben an Verwaltungsbehörden Abstellung antisemitischer Mißstände bewirkt hat. Er ist z. B. mit Erfolg eingetreten, als jüdische