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Im deutschen Reich · 1898-01-01 · Heft 1 (Januar 1898) · p. 6

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 1 (Januar 1898)
Article
Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
Date
1898-01-01
Page
6 (sequence 6)
Language
German
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6 )m deutschen Reich. Darlegungen fanden allgemeinen Anklang; wohl aber stimmten zahlreiche Glaubensgenoffen den Schlußsätzen zu, in welchen jene Schrift gipfelte. Diese grundlegenden Sätze lauteten: 1. Wir sind nicht deutsche Juden, sondern d e u t sch e Staatsbürger jüdischen Glaubens. 2. Wir brauchen und fordern als Staatsbürger keinen anderen Schutz als den der verfassungsmäßigen Rechte. 3. Wir gehören als Juden keiner politischen Partei an. Die politische Anschauung ist wie die religiöse dieSachedesEinzelnen. 4. Wir stehen fest auf dem Boden der deutschen Nationalität', wir haben mit den Juden anderer Länder keine andere Gemeinschaft als. die Katholiken und Protestanten Deutschlands mit den Katholiken und Protestanten anderer Länder. 5. Wir haben keine andere Moral als unsere andersgläubigen Mitbürger. 6. Wir verdammen die unsittliche Handlung des Einzelnen, wes Glaubens er sei, wir lehnen jede Verantwortung für die Handlung des einzelnen Juden ab und verwahren uns gegen die Verallgemeinerung, mit der fahrlässige oder böswillige Beurtheiler die Handlung des einzelnen Juden der Gesammtheit der jüdischen Staatsbürger zur Last legen. - Von einer kleinen Anzahl angesehener Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Berlin wurde auf dieser Grundlage am 5. Februar 1893 in der Wohnung des Kommerzienraths Julius Jsaac, Victoriastraße 12, der Ceutral-Ukreiu deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in's Leben gerufen. Die Anwesenden erklärten sich damit einverstanden, daß die Erhaltung des „Vereins zur Abwehr des Antisemitismus", welcher auch mitten im öffentlichen Leben stehende Nichtjuden umfasse, ebenso wie des. im Stillen nützlich wirkenden „Komitee's zur Abwehr" durchaus wünschenöwerth fei, daß aber außerdem für die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens ein weithin sichtbarer Mittelpunkt geschaffen werden müsse, von welchem aus die Ver-

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