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Im deutschen Reich · 1897-12-01 · Heft 12 (Dezember 1897) · p. 612

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 12 (Dezember 1897)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1897-12-01
Page
612 (sequence 5)
Language
German
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612 Im deutschen Reich. sich ihm später anschließenden Länder werden sollte. Lasker's humane Gesinnung, die er bei Gelegenheit der „Schuldhaft" dokumentiert hatte, kam auch überall bei der Materie des Strafgesetzbuches zum Durchbruch. Ueberall plaidierte er für Milde. Auf politische Verbrechen und Vergehen sollte niemals Zuchthausstrafe gesetzt werden. Diese seim nicht von solcher Beschaffenheit, daß sie die Ehrlosigkeit in sich schließen; sie seien von großer Gefährlichkeit und sollten daher sehr scharfe Repression, aber nicht unbedingte Ehrlosigkeit nach sich ziehen. Wo jedoch die politischen Verbrechen mit dem Merkmal eines gemeinen Verbrechens zusammenträfen, da sei selbstverständlich die Ehre nicht zu schonen, sondern zu den längeren Strafen sollte für die ganze Zeit die Ehrlosigkeit hinzutreten. Durch viele Wochen zogen sich die Verhandlungen über das Strafgesetzbuch, aber mit immer gleichem Eifer und immer gleicher Hingabe war Laster bald bemüht, alles aus demselben zu entfernen, was den Polizeistaat begünstigen könnte, bald hineinzutragen, was nur in die Materie des Strafgesetzbuches hineinreicht. Ueber alles verfügte er mit umfassendem Wissen, alles erörterte er mit Schärfe und beleuchtete es mit Anträgen. Hierbei löste er auch sein früher gegebenes Versprechen bezüglich der Redefreiheit der Abgeordneten und zwar derart, daß er in einem separaten Anträge, den er gemeinschaftlich mit Twesten und v. Forkenbeck stellte, aussprach, daß jede Verantwortung, soweit sie das Strafgesetzbuch angeht, ausgeschloffen sein solle gegen Mitglieder eines Landtags oder einer Kammer eines zum Norddeutschen Bunde gehörigen Stammes, oder wegen der in Ausübung des Berufs gethanen Abstimmung. Laster war Gegner der Todesstrafe und widerlegte an der Hand der jüdischen Geschichte die Traditionen, welche für diese Strafe auf das Alte Testament und die Gewohnheiten des jüdischen Volkes Hinweisen. Aber zu welcher Höhe der Anschauung vom menschlichen Leben, zu welcher Reinheit und Schönheit, zu welchem Adel der Sprache erhob sich Laster, indem er seine eigenen Gründe gegen die Todesstrafe darlegte! Eine Stelle dieser Rede lautet: „Wenn, wie ich tief überzeugt bin, das Leben überhaupt einen sittlichen Gehalt hat, so besteht er in Beziehung auf das einzelne Individuum darin, daß es fortwährend sich kläre und innerlich erhöhe. Man mag das Leben nach der Eudämonie beurtheilen, nach Macht, Ehrgeiz, Reichthum; wenn Sie von dem Verhältnisse zwischen

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