Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1897-11-01 · Heft 11 (November 1897) · p. 574

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 11 (November 1897)
Article
Vereinsnachrichten
Date
1897-11-01
Page
574 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2316602-2316624-2316635-2321384--03259-2321485
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

574 Im deutschen Reich. Instanz mindestens die höheren Organe uns Gehör schenkten und das Wort des Kaisers „Recht muß doch Recht bleiben!" sich schließlich bewährte. Die erzielten Erfolge, ob groß ob klein, beweisen uns immer, daß wir auf dem rechten Wege sind und daß, so dankbar wir es anzuerkennen haben, wenn unsere andersgläubigen Mitglieder die uns angethane Unbill abwehren helfen, die Verteidigung unserer Rechte und unserer Ehre doch zunächst uns selbst obliegt. Als typisches Beispiel für die Zähigkeit, mit welcher der Vorstand in jedem einzelnen Falle dieser Pflicht zu genügen suchte, schilderte der Vorsitzende den Verlauf der Afsaire des Rittergutsbesitzers, Hauptmanns a. D. R. Spiekermann in Rangsdorf bei Zossen. Derselbe hatte an das Thor seines Gutshofes drei Blechtafeln-anschlagen lasien, von welchen die beiden kleineren die Inschriften trugen: „Hausirern und Bettlern ist das Betreten des Gutshofes bei Strafe verboten, „Unbefugten ist das Betreten des Gutshofes verboten", die dritte, doppelt so große Tafel aber die Worte: „Juden ist das Betreten des Gutshofes bei Strafe verboten. Der Gutsvorstand." Gegen diese Ungehörigkeit wurde der Vorstand am 6. Juni 1896 bei dem Königl. ^andrathsamt des Kreises Teltow vorstellig und bat am 24. Juli 1896, weil bis dahin noch keine Antwort ertheilt war, um gefälligen Bescheid. Da auch hierauf nichts erfolgte, beschwerte sich der Vorstand im November 1896 bei dem Königl. Regierungs - Präsidenten in Potsdam wegen der' erwähnten Geschäftsverzögerung seitens des Landraths und der Fortsetzung des Mißbrauchs der Amtsgewalt durch den Gutsvorstand zu Rangsdorf. Darauf theilte der Königl. Landrath am 26» Februar d. I. mit, daß von der bemängelten Tafel die Unterschrift „Der Gutsvorstand" entfernt worden, weiteres aber nicht zu veranlasien sei. Nachdem eine nochmalige Eingabe an die Königl. Regierung zu Potsdam am 7. April abfällig beschieden worden^ wandte der Vorstand sich am 19. Mai d. I. an den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, Se. Exzellenz den Staatsminister v. Achenbach. Endlich am 21. Oktober d. I. theilte darauf der Königin Regierungs-Präsident zu Potsdam Nachstehendes mit: .Auf die am 19. Mai d. I. an den Herrn Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg gerichtete Beschwerde über die Anbringung einer Tafel am Eingänge des Gutshofes in Rangsdorf ist die Angelegenheit nochmals geprüft und die Tafel beseitigt worden." Hierauf berührte Herr vr. H o r w i tz einen Fall, der recht deutlich zeigt, mit welcher Zähigkeit unsere Gegner immer dieselben Unwahrheiten wiederholen. Der bekannte Dresdener Bilderbogen-Fabrikant Giöß hatte in einer auf dem Bilderbogen „Dev

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.