Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 11 (November 1897)
- Article
- München
- Date
- 1897-11-01
- Page
- 568 (sequence 3)
- Language
- German
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568 Im deutschen Reich. MuLh besitzen, das Kind beim rechten Namen zu nennen und ihren Verein den „Internationalen antisemitischen Verein der Freundinnen junger Mädchen" taufen." Am 30. v. Mts. fand vor dem Amtsgericht München I Verhandlung statt in Sachen des Redakteurs Sedlatzek in Berlin gegen den Redakteur Mordtmann wegen. Beleidigung durch die Presse. Die Klage richtete sich gegen einen in Nr. 16 der „Münch. Neuesten Nachr." vom 12. Januar 1897 erschienenen Artikel. Ter klägerische Vertreter R.-A. Heinrich Schilein beantragte eine Gefängnißstrafe, eventuell eine hohe Geldstrafe, da der Artikel den politischen Anstand gröblich verletze und von Wahrung berechtigter Interessen keine Rede sein könne. Demgegenüber bat der Vertheidiger R.-A. Dr. Fra aß um Freisprechung, eventuell eine geringe Geldstrafe. Das Urtheil lautete auf 200 Mk. Geldstrafe, Tragung sämmtlicher Kosten und Publikationsbefugniß in den „Münch. Neuesten Nachr." und im „Berl. Gen.-Anz." Die Ausdrücke „Skandalmacher", „untergeordnete Glieder der Gesellschaft" und die ironische Bezeichnung „ehrenwerther Herr, über den kuriose Dinge bekannt werden," seien zweifellos beleidigend; auch bei scharfer Wahrung des politischen Standpunktsmüsse die Ehre des Gegners geachtet werden. Wegen der objektivzwar beleidigenden Vorwürfe „gemein geschriebener Artikel, der das verrückteste Zeug enthalte", stehe dem Beklagten der Schutz des § 193zu, d a der Artikel thatsächlich gemein geschrieben und verrücktes Zeug enthalte; in der Form gingen die Ausdrücke nicht über die gebotenen Schranken hinaus. Für das Strafausmaß kam die schwere Natur der Beleidigungen und die große Verbreitung des Münchener Blattes in Betracht, andererseits erschien Geldstrafe als ausreichend, da Sedlatzek thatsächlich ein fanatischerAntisemit und schon mehrfach bestraft s e i. Von Seiten des Redakteurs der „N. N." wird gegen das Urtheil Berufung eingelegt werden. — Seit der vorigen Woche ist München im glücklichen Besitz eines zweiten antisemitischen Blattes, der „Bayrischen Volkswacht". Das neue Wochenblatt ist das Organ des als Konkurrenzverein zu der Bayr. Reformpartei und dem „Volksbund" (Wenng'sche Gründungen) geschaffenen Münchener Reformbundes. Als Zpiritus rector desselben darf wohl der frühere Freund und Vertheidiger Wenng's, Rechtsanwalt Schilein, angesehen, werden. — Eine ungleich erfreulichere Bereicherung der Münchener Tagespresse bildet die von unserem treuen Gesinnungsgenosse^ und rührigen Central-Vereins-Mitglied, dem Buchdruckereibesitzer Benno Heller seit kurzer Zeit herausgegebene „Münchener Freie