Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 11 (November 1897)
- Article
- Umschau
- Date
- 1897-11-01
- Page
- 552 (sequence 6)
- Language
- German
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552 3m deutschen Reich. lieber die deutsch-soziale Reformpartei äußerte sich die „Schlesische Zeitung": „Die Antisemiten wollen ungehindert fortfahren, sich auf Kosten namentlich der konservativen Partei auszubreiten, und hatten gehofft, dies besonders leicht dadurch thun zu können, daß sie den Bund der Landwirthe auf ihre Seite brächten. Dies ist ihnen nicht gelungen, und darum tobte grimmer Zorn durch die antisemitischen Reihen in Nordhausen." Wenn daran die „Schles. Ztg." die Hoffnung knüpft, daß endlich einmal dem a n 1 i - semitischen Spuk im Bunde der Landwirthe ein Ende gemacht sei, so dürfte diese Hoffnung freilich ebenso schwach begründet sein wie diejenige, daß die konservative Partei auf das judenfeindliche Tivoli-Programm vollständig verzichten werde. Das Verhalten dieser Partei bei der Berathung der konfessionellen Eidesformel hat gezeigt, daß sie zwar mit der ihr bei der Jagd nach Mandaten unbequemen und bewußt oder unbewußt den Anarchismus fördernden deutsch-sozialen Reformpartei nichts zu schaffen haben mag, aber ihr in Bezug auf einzelne Punkte der sogenannten Judenfrage, wie z. B. auf den „konfessionellen Eid", völlig „eongenial" ist. Unverkennbar ist der konfessionelle Eid daS nächste Ziel, welches sich die Gegner der jüdischen Gleichberechtigung in Deutschland gesetzt haben. Nachdem der Reichstag am 2. April 1897 einen Antrag der „Nesorm"-Partei zu Gunsten, dieses Eides angenommen hatte, war im Juni-Heft der Zeitschrift unsere Stellung klargelegt worden. Wir hatten betont, daß der Antrag, abgesehen von seiner gemeinschädlichen Tendenz, unklar und unausführbar sei. Die Richtigkeit unserer Auffassung finden wir bestätigt durch den ersten Versuch, den die Jurisprudenz macht, in den Rahmen des Antrags ein Bild des künftigen Gesetzes zu fügen. Ein Freund des konfessionellen Eides, Privatdozent Dr. Hubrich in Königsberg, schlägt in der „Deutschen Juristenzeitung" allen Ernstes vor, jeder Anhänger einer religiösen Gemeinschaft solle gehalten sein, nach Abgabe der bürgerlichen Betheuerungsform ein religiös gefärbtes Wahrheitsbekenntniß vor dem zuständigen Kultusbeamten zu wiederholen. Es liegt auf der Hand, daß der Vorschlag praktisch undurchführbar ist. Wie viele Orte im Deutschen Reiche giebt es, in denen es z. B. an jüdischen Kultusbeamten fehlt. Soll nun das Gericht für jeden jüdischen Zeugen und Sachverständigen sich immer zugleich einen jüdischen Kultusbeamten verschreiben? Und wieviel Kultusbeamte müßten in Berlin bei seinen Riesengerichten und seiner starken jüdischen Bevölkerung eigens angestellt werden? Wo sollen in rein katholischen Gegenden die evan-