Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 11 (November 1897)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1897-11-01
- Page
- 541 (sequence 8)
- Language
- German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 541 Partei am 4. November ein Antrag hervorging, die Frage auf dem Wege der Deklaration der Verfassung im bejahenden Sinne beizulegen, und daß Mitglieder der königlichen Staatsregierung diesen Antrag anregten. Allein im Herrenhause widerfuhr dem Anträge das gleiche Schicksal wie früher. Unverdrossen brachte Lasker darauf seinen Antrag im folgenden Jahre 1869 wiederum im Reichstage ein und begründete ihn am 16. und 18. März mit einer gedankenreichen Rede. Doch auch diesmal scheiterte der Antrag an der Ablehnung des Bundesraths. Zuletzt zeigte sich wiederum Lasker als den unermüdlichen Kämpfer für das werthvolle Gut der Redefreiheit im Jahre 1870 im Reichstage in der Stunde, da er an dem Strafgesetzbuche des norddeutschen Bundes mit wunderbarer Energie arbeitete. In dem Strafgesetzbuchs vom 25. Mai 1670 finden wir die Sicherstellung der Redefreiheit, welche alsdann die Verfassung des Reiches, wie früher des Bundes, in § 30 verbürgte. Während jedoch der Kampf um die Redefreiheit, der zumeist unter Lasker's Leitung geführt wurde, so viel Zeit brauchte, bevor er entschieden war, hatte Lasker die Genugthuung, daß der von ihm im Januar v. Js. eingebrachte und am 27. und 28. Mai im Reichstage wiederum mit großer Wärme von ihm vertretene Entwurf, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft, einstimmige Annahme fand. Auf seinen weiteren Antrag wurde das Gesetz schon am 1. Juni im Bundesgesetzblatt publiziert. Wie ein Befreiungsruf drang das Gesetz durch das Land und in die Gefängnisse, deren Pforten sich sogleich auithaten, um Alle zu entlassen, die unter die äußerste Roth gebeugt dasjenige nicht zu leisten im Stande waren, wozu redliches Wollen und ausrichtiges Verlangen sie trieben. Man hatte viel von den Nachtheilen gesprochen, welche dieses Gesetz für den Kreditverkehr nach sich ziehen werde. Allein einige Wochen oder Monate war die Schuldhaft abgeschafft — so äußerte sich Lasker zwei Jahre später in seiner großen Rede zum Strafgesetzbuche — und bei der überwiegenden Mehrzahl des Volkes war kein Gedanke mehr an die Schuldhaft. Man dachte gar nicht mehr daran, daß für eine Geldschuld die persönliche Freiheit entzogen werden dürfe. Noch viele Daten und Debatten hatte das Jahr 1868 aufzuweisen, welche in Lasker's parlamentarischem Leben hoch anzuschlagen sind; besonders bemerkenSwerth waren die Vorgänge bei dem Zollparlament, das vom 27. April bis zum 23. Mai 1868 tagte.