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Im deutschen Reich · 1897-11-01 · Heft 11 (November 1897) · p. 540

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 11 (November 1897)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1897-11-01
Page
540 (sequence 7)
Language
German
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640 Im deutschen Reich. namentlich für Homburg, schwer werden würde, sich nach einer sofortigen Aufhebung der Spielbanken über Wasser zu halten; wenn sich aber die Nothwendigkeit von Zuschüssen herausstellt, so darf der Fiskus nicht mit Hilfe der Mittel aus den Spielbanken Ersparnisse zu machen suchen, wenn er sich nicht selbst zum Theilnehmer an der Unsittlichkeit machen will. Haben die Kommunen berechtigte Ansprüche, so ist es jedenfalls besser, wir bestreiten dieselben aus unserer Tasche, als daß wir sie mit dem Jammer, dem Elend und der Unsittlichkeit bezahlen, die zur Schmach Deutschlands auf deutschem Boden immer noch geduldet wird." Lasker's Antrag fiel jedoch in namentlicher Abstimmung, und die Regierungsvorlage wurde angenommen. Wenige Tage vorher, am 15. Februar, hatte das Herrenhaus, die im Abgeordnetenhause am 2. Dezember des vorherigen Jahres angenommene Deklaration des § 84, betreffend die Redefreiheit, abgelehnt, die also keine Gesetzeskraft erhielt. Lasker nahm aber die Sache mit einem darauf gerichteten Anträge am 3. April im Reichstage wieder auf, indem er von der Aufsaffung ausging, daß das norddeutsche Parlament die geeignete Stelle sei, an welcher diese das gesammte Norddeutschland beschäftigende Angelegenheit zu einem befriedigenden Austrag gebracht werden müsse. Ohnehin erachtete er auch den Reichstag schon deshalb als berechtigt, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen, weil sie mit dem Strafrecht zusammenhing. Diese Gesichtspunkte legte Lasker aufs Klarste dar und er ermahnte die kleinen Staaten, mitzuwirkenund ihre „großeMission in diesemSinne auszufaffen, damit man Sinn und Verständniß für ihr Fortbestehen während eines Uebergangsstadiums in Deutschland behalte und ihren Anspruch auf Existenz durch der Freiheit gewidmete Dienste gelten lasse." Der Antrag Lasker's ward in namentlicher Abstimmung und mit überwältigender Majorität diesmal und ebenso später in der Schlußberathung am 18. April angenommen. Allein der Bundesrath versagte ihm die erforderliche Zustimmung, und so blieb auch der Beschluß des Reichstages ohne Gesetzeskraft. Mittlerweile war insofern in der Sache eine günstige Wendung eingetreten, als der Ministerpräsident, seiner früheren Ansicht entgegen, derselben sich geneigt zeigte und in dieser Richtung seinen Einfluß in Preußen geltend machen wollte. In der That war es auf den Ministerpräsidenten zurückzuführen, daß aus der Mitte der konservativen

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