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Im deutschen Reich · 1897-10-01 · Heft 10 (Oktober 1897) · p. 467

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 10 (Oktober 1897)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1897-10-01
Page
467 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 467 Worten: „die Staatsausgaben, welche in dieser Zeit geleistet sind, entbehren der gesetzlichen Grundlage, welche der Staatshaushalt, wie ich wiederholt anerkenne, nur durch das nach Artikel 99 der Verfaffungs - Urkunde alljährlich zwischen Meiner Negierung und den beiden Häusern des Landtages zu vereinbarende Gesetz erhält. Ich hege das Vertrauen, daß die jüngsten Ereignisse dazu beitragen werden, die unerläßliche Verständigung insoweit zu erzielen, daß Meiner Regierung in Bezug auf die ohne Staatshaushaltsgesetz geführte Verwaltung die Indemnität, um welche die Landesvertretung angegangen werden soll, bereitwillig ertheilt und damit der bisherige Konflikt für alle Zeit um so leichter zum Abschluß gebracht werden wird, als erwartet werden darf, daß die politische Lage des Vaterlandes eine Erweiterung der Grenzen des Staats und die Einrichtung eines einheitlichen Bundesheeres unter Preußens Führung gestatten werden, dessen Lasten von allen Genoffen des Bundes gleichmäßig werden getragen werden." Solches Wort, nach solchen Vorgängen gesprochen, konnte von Lasker nicht überhört werden, sondern mußte sich seinem Empfinden und seinem Verfahren als Maßstab darbieten in dem Augenblicke, wo das vernommene Wort sich in entsprechende Thaten umsetzte und die Regierung mit dem Begehren vor die Landesvertretung trat, den Konflikt zu beseitigen, die Bedingungen seiner Wiederkehr hinwegzuräumen und die Grundlage eines gemeinsamen und übereinstimmenden Handelns mit dem Abgeordnetenhause herzustellen. Das aber geschah thatsächlich seitens der Regierung durch Einbringung des Jndemnitätsgesetzes, mittelst dessen unter warmer Befürwortung des Finanzministers und des Ministers des Innern nachträgliche Billigung für die Führung des Staatshaushalts seit dem Jahre 1862 und Ermächtigung zu den Staatshaushaltsausgaben für das Jahr 1866 nachgesucht wurde. Lasker's staatsmännischer Blick täuschte sich keineswegs weder über die Unsicherheit der Zukunft, noch über die wenig veränderte Art der gegenwärtigen Verwaltung. Allein von der Erwägung geleitet, die sein Handeln bestimmte, und von dem Drange erfüllt, auf dem Boden der Thatsachen und der Bahn eines wahrhaft fegen- und fruchtbringenden Fortschritts den großen Aufgaben der Gegenwart die volle Thätigkeit zuzuwenden, plaidirte er am 3. September in einer von lautem Beifall immer wieder unterbrochenen Rede für Er-

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