Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 9 (September 1897)
- Article
- Berlin
- Date
- 1897-09-01
- Page
- 439 (sequence 5)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 489 dieses Zweckes ist der „Staatsbürger-Zeitung" jedes Mittel gut genug. Glücklicher Weise liegt die Entscheidung darüber, von wem und wie unterrichtet werden soll, noch nicht in den Händen der Gewährsmänner der „Staatsbürger-Zeitung". Vor der ersten Strafkammer des Berliner Landgerichts I wurde am 13. Juli der verantwortliche Redakteur der „Staatsbg.- Ztg.", Georg Berger, wegen einer Bemerkung, welche geeignet war, den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Jonasson in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, zu 10 Mk. Geldstrafe oder einen Tag Gefängniß verurtheilt; außerdem wurde auf Publikationsbefugniß erkannt. In der Beleidigungsklage, welche der antisemitische Redakteur Karl Sedlatzek gegen den Oberhofmeister der Kaiserin, Freiherrn v. Mirbach, angestrengt hat, findet die Verhandlung vor der 149. Abtheilung des Schöffengerichts am 23. Sept., Vormittags 10*/* Uhr, voraussichtlich unter dem Vorsitz des Amtsrichters von Krosigk statt. Der Kläger wird vom Rechtsanwalt Ulrich, der Verklagte vom Rechtsanwalt vr. Sello vertreten. In der Prozeßsache Stöcker-Witte ist auf den 30. September ein neuer Termin angesetzt worden, in welchem wieder Zeugenvernehmungen stattsinden sollen. Die Sache, welche bisher vor dem Berliner Landgericht I verhandelt wurde, ist jetzt an das Landgericht II verwiesen worden. In das Gesellschaftsregister des Berliner Landgerichts I ist vor einiger Zeit folgende Eintragung geschehen: „Ah l war dt u. Co. mit dem Sitze zu Berlin, Friedrich-Straße 235. Gesellschafter sind der minderjährige Erich Ahlwardt zu Groß- Lichterfelde und der Gastwirth und Kaufmann Emil Bodek zu Berlin. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der p. Bodek berechtigt." Dazu bemerkt die „Konservative Korrespondenz": „Diese Manipulation, mittelst welcher der Name Ahlwardt thatsächlich nur als Aushängeschild benutzt wird, bezeichnet man nicht nur in antisemitischen Kreisen als Bethätigung jüdischer Geschäftsmaximen. Es wird also einen hervorragend komischen Effekt machen, wenn künftig ein antisemitischer Agitator die Forderung gesetzlicher Maßregeln zurHerbeiführung einer ehrlichen Firmenführung erheben wir d." Daß von konservativer Seite den Antisemiten Ahlwardt und Bodek die Bethätigung „jüdischer Geschäftsmaximen" nachgesagt wird, ist entschieden erheiternd. Anläßlich der Firmeneintragung „Ahlwardt & Co." machte das „Berl. Tagebl."