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Im deutschen Reich · 1897-09-01 · Heft 9 (September 1897) · p. 419

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 9 (September 1897)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1897-09-01
Page
419 (sequence 10)
Language
German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 419 welche die gesetzgebenden Gewalten von einander trennt. Dazu kam, daß das Volk, das lebhaften Antheil an den Bewegungen nahm, und das in seinen kommunalen Vertretungen und Bestrebungen seine Gesinnung zu Gunsten der Landesvertretung zum Ausdruck brachte, dafür im Herzen seiner gemeindlichen Existenz durch die Maßregeln der Regierung getroffen wurde. Der Justizminister entzog den Rechtsanwälten die Berechtigung, ohne vorher eingeholte Genehmigung der Vorgesetzten Dienstbehörde als Mitglieder von Stadtverordneten-Versammlungen zu fungieren und traf damit thatsächlich den eigentlichen Lebensnerv der kommunalen Verwaltungsbehörden, denen dadurch und zumal in kleineren Städten jede juristische Intelligenz, jede tiefere Kenntniß der Landesgesetze entzogen wurde. Das führte den Abgeordneten Laster zum zweiten Mal auf die parlamentarische Rednerbühne. Laster gleicht hier dem umsichtigen Schnitter, der seinen Nachfolgern kaum eine verlorene Aehre zur Nachlese übrig läßt. Er hält Umschau über die ganze einschlägige Gesetzesgebung seit 1721 bis zum Staatsministerial-Beschluß von 1851 herab und weist mit einer Evidenz, der sich Nienrand entziehen kann, nach, daß das neueste Verlangen des Justizministers der gesetzlichen Basis entbehre, den Gemeindebehörden aber, von welchen die Richter ohnehin ausgeschloffen sind, der letzte Rechtsschutz, das letzte Mittel, sich die nöthige Rechtsbelehrung zu verschaffen, entzogen würde, wenn ihnen die Mitwirkung der Rechtsanwälte untersagt wird. Aber noch wichtiger sei es, daß man einen jener Fälle vor Augen habe, in denen die Bureaukratie und Ministerwirthschaft das Gesetz zu überwuchern ansängt. Diese beiden ersten Reden Lasker's zeigen ihn bereits auf der Stufe der Meisterschaft. In diesen beiden ersten Reden schon drückt sich Lasker's gesammte Individualität als Parlamentsredner aus, die in der Folge immer stärker hervortritt und ihn immer sicherer zum Siege führt. Seine Sprache ist edel, seine Darstellung licht und klar, seine Rede mit lebendigen Bezügen und beweiskräftigen Beispielen durchsetzt, die er in der Fülle seines Wissens aus der Geschichte, aus der Entwickelung der Dinge, um die es sich handelt, mit kundiger Hand und leichtem Griff herbeiholt, und mit welchen er die Behauptungen der Gegner in ihrer Schwäche kennzeichnet. Lasker betrat die Tribüne jedesmal mit vollständiger Beherrschung der Materie und 28'

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