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Im deutschen Reich · 1897-09-01 · Heft 9 (September 1897) · p. 418

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 9 (September 1897)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1897-09-01
Page
418 (sequence 9)
Language
German
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418 3«n deutschen Reich. Budgetkonflikt zwischen Regierung und Landesvertretung, der auch in den Siegen des Heeres über Dänemark und bei der daraus hervorgegangenen Machtvergrößerung des Staats nicht verstummt war, noch gesteigert. In diesem Stadium des Streits verhandelte das Abgeordnetenhaus auf den Antrag der Budget-Kommission darüber, eine gesetzliche Umwandlung der Klaffen- und Einkommensteuer dahin vorzunehmen, daß die Anzahl von Monatsraten, welche zur Deckung des Bedarfs zu erheben sind, jährlich durch das Budget festgestellt wird. Allein die Staatsregierung erklärte diesen Antrag als verfassungswidrig, da ihm der § 109 der Verfassung entgegenstehe, und fand darin nur die Absicht, Agitation zu machen und den Konflikt zu erweitern. Hier nun war für Laster geeignetes Material vorhanden, das er mit seinem scharfen Znterpretationsgeist zu gestalten wußte. Er gelangte zum Worte, nachdem die hervorragendsten Redner die Materie in liberalem Sinne anscheinend schon erschöpft hatten, aber dennoch verstand er ihr neue bedeutsame Seiten abzugewinnen und die Debatte mit dem echt juristischen Kern zu erfüllen, der jede Controverse unmöglich macht und jeden Einspruch aufhebt. Mit einer Treffkraft, die den Redner auszeichnet, bestritt > er die aus dem § 109 der Verfassung hergelcitete Befugniß des Finanzministers, die Steuern des Landes zu verwalten, und vindizierte ihm vielmehr nur das Einnahmerecht, d. h. nur die Befugniß, die Gelder zu erheben, wobei derselbe jedoch nur als Chef des Ressorts, keineswegs aber als Staatsminister betheiligt sei. Daraus ergebe sich zugleich, daß der Finanzminister ohne ausdrückliches Mandat dazu kein Recht habe, mit den erhobenen Steuern gewisse Ausgaben zu decken, die das Gesetz bestimmt. Auf dem Wege dieser Argumentation gelangte Laster zuletzt zu gewissen Konsequenzen, die geeignet sind, einer budgetlosen Negierung Einhalt zu thun; allein er verwarf diese und empfahl den Antrag der Kommission zur Kontingentierung der Steuern. Der Kommissionsantrag wurde nach vierzehntägiger Debatte angenommen; da indeß das herrschende Regierungssystem bereits vollständig in das Gebiet der Machtfrage hineingedrängt war und überall nur die Erwägung Platz griff, auf welcher Seite der angestrebte Machtzuwachs eintrete, so konnte der angenommene Antrag auf einen praktischen Erfolg nicht rechnen und trug nur dazu bei, die Ungunst noch zu vermehren,

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