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Im deutschen Reich · 1897-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1897) · p. 373

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1897)
Article
Umschau
Date
1897-07-01
Page
373 (sequence 4)
Language
German
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Umschau. 373 dann mit den Worten Rückert'Sin den „Geharnischten Sonetten" heißen: „Ach, in die Ketten seid ihr selbst geschlagen!" Hoch an der Zeit ist es auch, daß in der deutschen Turnerschaft eine ernste Abwehr der rückschrittlichen antisemitischen Bestrebungen stattfindet. Deshalb veröffentlicht der Vorsitzende der deutschen Turnerschaft I)r. F. Goetz in Lindenau - Leipzig in dem Organ der deutschen Turnerschaft folgenden Mahnruf: .Während die Turngenossen sich zu dem in Reichenberg (Böhmen) abzuhaltenden Kreisturnfest rüsten und während zur Freude aller denkenden Deutschen aus Oesterreich die srohe Nachricht herüberklingt, daß Angesichts der neuesten Angriffe aus das Deutschthum sich die Ueberzeugung mehr und mehr Bahn bricht, daß alle Deutschen der Ostmark sich endlich die Hand zum Frieden reichen müssen, wenn das Deutschthmn nicht untergehen soll, erläßt der „Egerland-Turngau* einen Aufruf an die .völkisch" (?) gesinnten Turnvereine des XV. Turnkreises, dahin zu wirken, „daß die Theilnahme von Juden an dem Feste in Neichenberg vermieden und es dadurch den aus .arischer" Grundlage stehenden Vereinen m ö g l i ch g e m a ch t werde, an d e m Kreist u r n f e st e t h e i l z n n e h m e n. Da es im Turnkreise X V eine ganze Reihe deutscher Turnvereine, darunter hochangesehene Vereine, giebt, die zu den Deutschöstecreichern gehörende Juden als Mitglieder haben, ist das Verlangen des Egerland-Turngaues als ein durchaus ungehöriges zu bezeichnen — nur geeignet, wieder neuen Unfrieden und Streit heraufzubeschwören. Jedes in einen zur deutschen Turnerjchaft gehörenden Verein grundgesetzmäßig aufgenommene.Mitglied hat das Recht, an dem Kreisturnfest unbehelligt Theil zu nehmen. Jeder Verein hat das Recht, sein Haus einzurichten, wie er will — ebenso nach dem Beschluß von Eßlingen auch jeder Gau — aber jeder Verein und jeder Gau hat auch die Pflicht, einen etwaigen anderen Standpunkt als den seinigen der Brudervereine zu achten. Diejenigen deutschen Turnvereine, die das Grundgesetz der deutschen Turnerjchaft angenommen haben, bilden die deutsche Turnerschaft, und diejenigen deutschen Turnvereine Deutsch-Oesterreichs, die der deutschen Turnerschaft angehören, bilden den XV. Turnkreis und haben das Recht, mit ihren Mitgliedern unbehelligt am Kreisturnfest Theil zu nehmen. Das und daß es Eintracht und Frieden zu wahren gilt in dieser ernsten Zeit, mögen die Turner des Egerland-Turngaues bedenken! Hoffentlich beherzigen die Deutschen in Böhmen den wohlgemeinten Rath, das Deutschthum in Oesterreich dadurch zu retten, daß sie selbst unter sich die Streitaxt begraben und sich nicht von Schönerer, Zimmermann und Genoffen auf einer verhängnißvollen Bahn weiter treiben lassen. Die unnatürliche Vermengung der antisemitischen Be-

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