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Im deutschen Reich · 1897-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1897) · p. 361

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1897)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1897-07-01
Page
361 (sequence 4)
Language
German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 861 Jahre hindurch anvertraut blieb. Als Mitglied der „Bürgerschaft" nahm er lebhaften und hervorragenden Antheil an der Hamburgischen Gesetzgebung; so erstattete er die Berichte über die Aufhebung der Todesstrafe, die Revision der Verfassung, das Verantwortlichkeitsgesetz, die Reform der Strafjustiz, über Krankm¬ und Sterbekassen, die Anlage eines Hafens in Cuxhaven und die Umwandlung der Hamburger Valuta. Außerdem war Wolffson an der Abfassung des Verwaltungsgesetzes, den Einführungsgesetzen für das Handelsgesetzbuch und die Wechselordnung, an den Hamburger Ausführungsgesetzen zu den Reichs-Justizgesetzen und an noch anderen wichtigen legislatorischen Arbeiten hervorragend betheiligt. In den Jahren 1881 und 1882 war Wolffson erster Präsident der Hamburger Bürgerschaft. Auch an der Gesetzgebung des Reiches hat er in rühmlichster Weise mitgearbeitet. Als Vertreter des dritten Wahlkreises seiner Vaterstadt im Jahre 1871 in den e r st e n deutschen Reichstag gewählt, schloß sich Wolffson der nationalliberalen Fraktion an und gehörte deren Vorstand längere Zeit an. Die Gewissenhaftigkeit, welche ein Hauptzug seines Charakters war, und die Pflichttreue, mit welcher er jede übernommene Aufgabe zu lösen suchte, traten namentlich in dieser zehn Jahre währenden Reichstagsthätigkeit hervor, da er während derselben, so weit bekannt ist, keine einzige Sitzung versäumte. Am meisten nahm ihn diese Thätigkeit in den Jahren 1875 und 1876 in Anspruch, indem er damals in der Reichstags-Kommission an der Ausarbeitung des Gerichtsoerfassungsgesetzes, der Zivilprozeßordnung und der Straf- Prozeßordnung sich als ein überaus thätiges Mitglied bewährte. Als nach Einführung der Justizgesetze die Rechtsanwälte der drei freien Städte im Jahre 1879 zu einer gemeinsamen Anwaltskammer zusammentraten, wurde Wolffson zum ersten Vorsitzenden derselben erwählt und er hat diese Stellung bis zu seinem Tode innegehabt. Der Bericht, welchen die Hanseatische Anwaltskammer über das Jahr 1895 erstattete, begann mit dem Ausdruck tiefer Trauer über das Hinscheiden ihres Vorsitzenden und fuhr dann fort: „Wir haben in ihm geschätzt und geliebt den Mann von tiefem juristischen

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