Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1897)
- Article
- Das Heidenthum der Neuzeit
- Date
- 1897-06-01
- Page
- 297 (sequence 3)
- Language
- German
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Das Heidenthum der Neuzeit. 297 welche das Verdienst hat, wahr zu sein, erzähle ich jetzt, weil so Manches, was damals nur Wenige den sowohl im Judenthum wie im Christenthum enthaltenen Heilswahrheiten und dem beiden gemeinsam zu Grunde liegenden Offenbarungsglauben entfremdete, seitdem recht zahlreiche Anhänger gesunden hat.' Der Unglaube der judenfeindlichen Philosophen versteckt sich zwar als sogenannter „wissenschaftlicherAntisemitismus"hinter gelehrten Phrasen und der Versicherung, die Religion mit der Vernunft und mit dem nationalen Gedanken in Einklang bringen zu wollen, aber er untergräbt dabei systematisch den überlieferten Glauben und das Gute, welches ein kindlich frommes Gemüth in Einfalt übt. Die Bekämpfung dieses wiffenschastlichen Heidenthums sollte deshalb das gemeinsame Werk aller treuen Bekenner der drei monotheistischen Religionen sein. Wir haben aber leider gesehen, daß diese Verpflichtung in außerjüdischen Kreisen noch nicht allseitig anerkannt ist, daß der Antisemitismus trotz seiner sich durchaus etwa nicht auf die Juden beschränkenden Kampf- und Zerstörungslust selbst von solchen Männern gefördert wird, voll denen man erwarten dürfte, daß ihnen ihres Berufes wegen das Alte Testament als Grundlage des Neuen heilig sein sollte. Daß sie, indem sie den biblischen Gottesbegriff preisgeben, den Ast zersägen, auf dem sie selbst sitzen, beweist nur, wie sehr die Leidenschaft und der verbiffene Parteihaß verblendend wirken. Wir haben auch noch Bedeutsameres erlebt. Im September des Jahres 1894 wurde ein Artikel „Talmud u n d B i b e l" veröffentlicht, welcher die Königliche Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Klage wegen Religionsbeschimpfung veranlaßte. Die 8. Strafkammer des Berliner Landgerichts I erkannte aber damals aus Freisprechung, und in dem Erkenntniß wurde gesagt: „Subjektiv stehe dem Angeklagten zur Seite, daß er nicht der Verfaffer sei. Objektiv sei erwogen, daß die Bibel keine Einrichtung der christlichen Kirche sei, sondern nur die Grundlage unseres Glaubens. Es könne eine Kritik nur dann als Beschimpfung der Kirche angesehen werden, wenn deutlich hervorgehe, daß die Kirche beschimpft werden solle. Im Band 7, S. 658 der Entscheidungen des Reichsgerichts sei gesagt, daß z. B. die Bezeichnung der Abraham- Erzählung als „Mummenschanz" noch nicht Beschimpfung sei. Daß durchBetrug das Alte Testament der Christen-