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Im deutschen Reich · 1897-06-01 · Heft 6 (Juni 1897) · p. 291

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 6 (Juni 1897)
Article
Der konfessionelle Eid
Date
1897-06-01
Page
291 (sequence 5)
Language
German
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Der konfessionell« Eid. 291 „Der Antrag will keine Aenderung, sondern nur eine Kodistzirung der bestehenden Zustände." und meinte: „wir bitten nur, man möge auf das christliche Volk so viel Rücksicht nehmen, daß man ihm das gesetzliche Recht giebt, .und nicht nur gewissermaßen unter der Hand erlaubt, den Eid nach konfessioneller Vorschrift zu leisten. Nichts weiter wollen wir". Diese Beschränkung ist in dem Anträge nicht enthalten und eine „befreiende That" pflegt man es auch nicht zu nennen, wenn man einfach die bestehenden Zustände gesetzlich festlegt. Man sieht, der Redner ist durch die Debatte erheblich herabgestimmt; der Antrag und seine ursprüngliche Begründung will deutlich, daß jeder Schwurpflichttge in der Form schwört, daß ans dem Schluß-Satze seine Religion und Konfession mit Sicherheit zu entnehmen ist. Der Schlußgedanke des Antragstellers ist offenbar nur aufgegriffen aus den Reden des Zentrum-Führers Lieber, der die religiöse Bedeutung des Eides naturgemäß besonders betont hatte, und seinen Standpunkt weit klarer als Liebermann, dahin festgelegt hatte: Wer als Jude oder Christ eine besondere Religion bekennt, wer als Katholik, wer als Evangelischer einem besonderen Bekenntnisse angehört, der soll die Möglichkeit haben oder wie l l eicht im Jntereffe der öffentlichen Ordnung selbst verhalten sein, in d e r Form zu schwören, die ihm am sichersten, die ihn unzweifelhaft im Gewissen verpflichtet. Demgemäß werde seine Partei mit allem Vorbehalt bei der durch den Antrag verlangten Gesetzesoorlage die einzelnen Bestimmungen prüfen und bei allerVerwahrung gegendie antisemitische Richtung des Antragstellers für den Entwurf stimmen. Die Sozialdemokraten bekämpften den Entwurf, wesentlich aus dem Grunde, weil die Aufnahme des Gottes-Begriffs in die Eidesformel schon jetzt eine Gewiffensbedrückung für alle sei, die nicht an Gott glaubten; noch weiter werde der Gewissenszwang gehen, wenn für die einzelnen Konfessionen noch besondere dogmatische Begriffe in die Formel ausgenommen würden. Der Redner der freisinnigen Volkspartei, Abg. Lenzmann,

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