Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1897)
- Article
- Der konfessionelle Eid
- Date
- 1897-06-01
- Page
- 290 (sequence 4)
- Language
- German
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290 3m deutschen Reich. von Sonnenberg lautet die Antwort auf die Frage nach der Deutschen Vaterland noch immer: Das ostelbifche Preußen muß des Deutschen Vaterland werden. Für den Redner existirten nur die Zustände Preußens; er schilderte die Preußische Rechtsentwicklung. Er wirft einen Blick auf die Zustände unter den: gegenwärtigen Gesetze und erzählt, und zwar, wie in dieser Zeitschrift schon nachgewiesen, völlig entstellt, den Wittenberger Fall einer Pastoralen Eidesweigerung. Er erwähnt, daß in Preußen jetzt durch die. Justiz-Verwaltung gestattet ist, einen konfessionellen Zusatz jeder Eidesformel hinzuzufügen; er hält dies aber nicht für ausreichend, da in andern Bundesstaaten solche Anordnungen nicht getroffen seien, man auch nicht sicher sei, ob das Reichsgericht wie bisher solchen Zusatz für zulässig erachten werde. Redner spricht davon, daß „das christliche Volk beider Konfessionen heute Gewissenskonflikten bei der Eidesleistung ausgesetzt sei", er zitirt Kaiser Wilhelms I. Ausspruch, dem Volke solle die Religion erhalten bleiben, und er bittet um Annahme seines Antrags, das Deutsche Volk werde „dankbar sein für eine solche gesetzgeberische. das Deutsche Volksgewissen befreiende That". Wie man sieht, fehlt es dem Agitator auch im Reichstage an tönenden Phrasen nicht. Der Inhalt seiner Tiraden ist dafür um so dürftiger. Der große Reformator weiß offenbar selbst an dieser Stelle der Berathung noch nicht, was er eigentlich will: Man kann den Wünschen streng kirchlicher Kreise dahin entgegenkommen, daß man, wie bisher in Preußen, es nunmehr für das ganze Reich für zulässig erklärt, daß jeder schwurpflichtige Christ, ohne daß der Richter diese Worte vorspricht, einen konfessionellen Zusatz macht, nämlich der evangelische: „sowahr mir Gott helfe durch Jesum Christum zur ewigen Seligkeit" und der katholische: „sowahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium". Das steht in dem Gesetzesvorschlage des Herrn Liebermann von Sonnenburg aber nicht, durch solche fakultativen Zusätze wird doch nicht, wie der Antrag vorschlägt, die „konfessionelle Eidesformel wieder eingeführt", denn dies Verfahren galt vor 1879 keineswegs. Und doch gab. der vielgewandte Antisemit in seiner zweiten Rede, dem Schlußworte, nachher die Erklärung ab (Stenogr. Bericht S. 5471 A und B):