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Im deutschen Reich · 1897-05-01 · Heft 5 (Mai 1897) · p. 246

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 5 (Mai 1897)
Article
Wie wir Staatsbürger wurden
Date
1897-05-01
Page
246 (sequence 8)
Language
German
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246 3m deutschen Reich. Richter nicht als Geistlicher fungire, sondern al» Urkundsperson. Alle Vorstellungen blieben erfolglos. Es mußte erst die große Staatsumwälzung in Deutschland stattfinden, der Norddeutsche Bund begründet, freiere Anschauungen mußten von den leitenden Staatsmännern als berechtigt anerkannt werden, bevor das preußische Ministerium seinen Widerstand aufgab. Am 20. April 1868 stellte im Norddeutschen Reichstag der mecklenburgische Abgeordnete Wiggers den Antrag, die Gleichberechtigung der verschiedenen Bekenntnisse m staatsrechtlicher Hinsicht festzusetzen. Am 24. Mai 1869 wurde der Antrag wiederholt. Lehrreich und für unsere Zeit beschämend ist es, daß bei den Verhandlungen des Reichstags (Sten. Ber. 1869 Bd. 2 S. 1246, S. 1298) sich ein Widerspruch überhaupt nicht erhob. So konnte denn, da der Bundesrath Widerspruch ebenfalls nicht erhob, schon am 3. Juli 1869 das Gesetz verkündet werden, das den Schlußstein des Befreiungsweges der Juden in Deutschland bedeutet. Es sei in seiner klassischen Kürze hierhergesetzt: Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntniß unabhängig sein. Jetzt endlich fiel auch für den preußischen Justizminister jedes verfassungsmäßige Bedenken gegen die Anstellung der Juden, und am 13. November 1869 erkannte er im Abgeordnetenhause an, daß sie zum Nichteramte herangezogen werden könnten. - So war denn eine lange Rechtsentwicklung endlich zum Abschlüsse gelangt. Aber noch immer stehen wir einer Abneigung der Regierung gegenüber, mit der Gleichberechtigung vollen Emst zu machen. Soweit die Bevölkerung selbst zu sprechen hat, hat sie längst den Juden ihr Recht zu Theil werden lassen. In allen Aemtern der Selbstverwaltung sehen wir sie, getragen von dem Vertrauen ihrer andersgläubigen Mitbürger, mit Ansehen und Erfolg wirken. Wo sie auch immer als Lehrer, Beamte, Abgeordnete oder in dem weiten Gebiete der modernen Vereinsthätigkeit eine verantwortungsvolle Stellung einzunehmen haben, sie füllen sie ganz und mit Ehren aus. Nur

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