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Im deutschen Reich · 1897-05-01 · Heft 5 (Mai 1897) · p. 245

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 5 (Mai 1897)
Article
Wie wir Staatsbürger wurden
Date
1897-05-01
Page
245 (sequence 7)
Language
German
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wie wir Staatsbürger wurden. 245 aufkommen lasse. Unter dm Gegnem des Antrags findm wir Reichmsperger. Der Antrag ist schließlich ebenfalls durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt worden. Doch hat die Rechtsansicht des Ministeriums, daß ein einmal aufgehobmes Gesetz (§ 2 und 3 des Gesetzes von 1847) wieder aufleben könne, noch längere Zeit die Staatsrechts - Lehrer beschäftigt, die sich wie o. Rönne mit scharfen Worten gegen die Logik der Regierung wendeten. Alle diese Versuche, den Juden ihr gutes, verfassungsmäßiges Recht zu nehmen, fanden ein schnelles Ende, als 1858 der Prinzregent die Zügel der Regierung ergriff. Die Minister des Jnnem und des Kultus erlaffen am 13. November 1860 ein Reskript (Min.-Bl. d. i. V. 1861 S. 16), wonach die Negierung von dem Grundsätze ausgeht, daß die Zugänglichkeit öffentlicher Aemter für Staatsbürger jüdischer Konfession nicht mehr nach dem Gesetz von 1847, sondern gemäß Art. 109 der Verfaffung (der nur die der Verfassung nicht widersprechenden Gesetze aufrecht erhält) nach der Verfaffung zu beurtheilen sei. So war denn ohne Aenderung der Verfassung oder der Gesetzgebung die Theorie der fünfziger Jahre — sicher zum Vortheil der gesunden Logik und der Gerechtigkeit — verlassen, und bald nahm ein Reffort nach dem andern die früheren Beschränkungen zurück. Der Justizminister ließ durch Reskript vom 21. Mai 1861 (I. M.-Bl. S. 104) Juden wieder zur Auskultator-Prüfung, der Handelsminister solche 1862 wieder zur Feldmesser-Prüfung zu, und auch in den anderen Ressorts wendete sich alles zum besseren. Lange dauerte es aber noch, bis das Justizministerium die klare Verfassungs-Bestimmung als unbedingt für sein Reffort bindend anerkannte. Roch 1862 erklärte es, daß das Richteramt für Juden nicht offen stehe, weil sie in diesem Amte in die Lage kommen konnten, christliche Eide abzunehmen. Vergeblich beschloß in den Konfliktsjahren 1862 und 1865, sowie später 1866 und 1867 das Abgeordnetenhaus, den Justizminister aufzufordern, seinen verfassungswidrigen Standpunkt zu verlassen. Vergeblich wies man darauf hin, daß die Eidesleistung stattfinde, nicht um einer religiösen Pflicht zu genügen, sondern um einem bürgerlichen Gesetze zu folgen; vergeblich legte man dar, daß der

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