Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1897)
- Article
- Wie wir Staatsbürger wurden
- Date
- 1897-05-01
- Page
- 247 (sequence 9)
- Language
- German
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wie wir Staatsbürger wurden. 247 er Staat trägt noch Bedenken, ihnen die Weihe gewisser öffenticher Aemter zu ertheilen. Wir haben schon von dm verfassungswidrigen Zuständen in der Armee gesprochm. Genau dasselbe indm wir im Ressort des Ministeriums des Innern. Vergeblich ucht man einen Landrath oder Regierungsrath jüdischm Glaubms n Preußen, von höheren Verwaltungsämtern ganz zu schweigen, klber auch die Justiz zögert noch, sie über die Stufe der Richter ncftcr Instanz hinaus zu befördem, so sehr sich einzelne auch als Hilfsrichter oft Jahre hindurch bei den höheren Gerichten bewährt haben. Es ist bekannt, daß — von zwei oder drei Ausnahmen abgesehen — nur die Taufe den Weg zu den Oberlandesgerichts- Raths-Stellen eröffnet. Die Schwierigkeiten, welche Judm bei Erlangung einer Professur gemacht werden, sind bekannt. So bleiben denn für den Kampf um das gleiche Recht noch viele Aufgaben. Nur in unermüdlichem Bemühen kann es gelingen, alle Vorurtheile zu zertrümmern, die sich uns noch entgegenstellen. Das wirksamste Kampfmittel wird es aber immer bleiben, daß jeder, der an einen Platz im öffentlichen Leben gestellt ist, durch musterhafte Pflichterfüllung und taktvolles Verhalten alle Vorwürfe Lügen straft, welche gegen die Gesammtheit der Juden immer und immer wieder trotz aller Widerlegungen geschleudert werden. Alle Mitkämpfer sind beseelt von dem Gefühl, einer guten Sache zu dienen. Ihre Sache ist die des Rechts — und das Recht muß Recht bleiben. Berlin. M. L.