Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 4 (April 1897)
- Article
- Ein Mitglied des österreichischen Reichsrathes
- Date
- 1897-04-01
- Page
- 208 (sequence 3)
- Language
- German
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208 3m deutschen Reich. Sollte Lueger von dieser herzlichen Gratulation keine Kenntniß erhalten haben? Es ist schwer zu glauben, zumal Lueger, wie er selbst gestand, schon früher vor dem Mittermayer gewarnt worden war. Und wenn er selbst von Schuhmeier'S Anklage nichts gehört haben sollte, so hat ihm doch unmöglich die wenige Tage darauf erschienene Nummer der „Arbeiter-Ztg." entgehen können, welche in sensationeller Weise einen Brief Mittermayer'« publizirte, der das uneingeschränkte Geständniß seines Diebstahls, in miserabler Orthographie, aber sonst ganz klar und deutlich enthielt. Die erwähnte Rede Schuhmeier'S war am 4. März gesprochen worden, die Publikation des eigenhändigen Diebstahls- Geständnisses erfolgte zwei oder drei Tage später; die Reichsraths-Wahl aber fand am 9. März statt. Lueger und die christlich-soziale Partei mußten also vor der Wahl wissen, wessen Mittermayer durch «inen eigenhändigen Brief überwiesen war, und sie sind doch bei seiner Kandidatur geblieben und haben sie mit allen Mitteln der Agitation durchgesetzt. Schuhmeier fiel durch. Der Dieb erhielt das Abgeordnetenmandat. Nachdem alles vorüber war, begann man in der christlichsozialen Partei der eigenen Würde sich zu besinnen. Man that jetzt, was Schuhmeier vorher gethan hatte; man ging der Sache nach und entdeckte, daß sie nicht sauber sei. Darauf verschloß man dem Mittermayer die Pforten zum christlich-sozialen Klub, auf dessen Schlagworte er so gut eingedrillt war, und begrüßte ihn mit Pfuirufen, als er im Reichsrathe erschien. Mittermayer selbst wollte seiner ehemaligen Freunde wieder würdig werden. Er ging zu Gericht und klagte Schuhmeier der Ehrenbeleidigung ans Heute fand die Verhandlung statt. Schuhmeser produzirte vor dem Richter drei Briefe Mittermayer's mit dem Geständnisse des Diebstahls. Der Richter fragte Mittermayer, ob diese Briefe echt seien. Mittermayer gab es zu. Damit sah der Richter den Fall als beendigt an. Denn nun handelte es sich nicht mehr um eine Ehrenbeleidigungssache, sondern um einen noch nicht gesühnten Diebstahl, und der Richter erklärte, daß er den Akt, da hier ein Verbrechen des Diebstahls vorliege, an das höhere Gericht, an das Landesgericht, abtrete. Mittermayer ist e'in armer Teufel. Seine Schuld