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Im deutschen Reich · 1897-03-01 · Heft 3 (März 1897) · p. 130

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 3 (März 1897)
Article
Münchener Gerichte über Antisemitismus
Date
1897-03-01
Page
130 (sequence 2)
Language
German
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ISO 3m deutschen Reich. wuchern, ihnen gegenüber Meineide zu schwören rc., geeignet ist, Abscheu gegen die Juden heroorzurusen. ES liegt demnach auch auf der Hand, daß die Verbreitung derartiger Stellen geeignet ist, in weiteren Kreisen der Bevölkerung Beunruhigung zu erwecken und zwar nicht bei den Juden, sondern bei Andersgläubigen, denen vor Augen gehalten wird, daß unter ihnen eine Gesellschaft von Menschen haust, welche darauf ausgeht, andere mit den niederträchtigsten Mitteln um Hab und Gut zu betrügen. Das Gericht nimmt an, daß ähnliche Stellen im Talmud enthalten find. Es wird zwar von den Juden und deren Literatur geltend gemacht, daß diese Stellen vielfach verstümmelt wiedergegeben seien; allein im Wesentlichen kann wohl die Thatsache der Existenz dieser Stellen nicht bestritten werden. Im Einzelnen ist übrigens eine richtige Uebersetzung auch von den judenfreundlichen Schriftstellern nicht zu Stande gebracht worden; es wurde daher zu Gunsten des Klägers angenommen, daß er fest von der Richtigkeit dieser Stellen überzeugt war. Anlangend dagegen die weitere Behauptung, es seien diese Gesetze noch heute geltendes Sittengesetz, so wurde der angebotene Wahrheitsbeweis abgelehnt. Thatsache ist, daß die Juden bei den modernen Staaten und bei uns in Deutschland besonders vollständig gleichberechtigte Staatsbürger sind. Deshalb sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondem auch die tägliche Erfahrung, daß derartige Sittengesetze nicht mehr existiren können. Man wendet dagegen ein, die Juden folgen unseren Gesetzen nur, weil fie müssen; allein diese Behauptung ist unbewiesen und unbeweisbar; fie ist eine der Grundlagen der antisemitischen Bewegung und wird demgemäß ebenso oft aufgestellt wie bestritten. Der Boden, auf dem sie am meisten ausgestellt wird, ist der des Geschäftslebens; allein wenn diese Behauptung wahr wäre, folgt daraus, daß fie auf der jüdischen Sittenlehre sich gründen muß? Ist es nicht naheliegender, zu glauben, wie eine von 200 Rabbinern unterschriebene Erklärung 1895 angab, daß die genannten beiden Bücher niemals Gesetzeskraft hatten, vielmehr lediglich Lehrmeinungen enthielten? Sie beruhen überhaupt auf der uralten biblischen Idee, wonach die Juden als auserwähltes Volk Gottes den Umgang mit den unreinen Heiden vermeiden mußten und wonach sie in den nicht seltenen Epochen der Knechtschaft zum Zweck

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