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Im deutschen Reich · 1897-03-01 · Heft 3 (März 1897) · p. 129

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 3 (März 1897)
Article
Münchener Gerichte über Antisemitismus
Date
1897-03-01
Page
129 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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129 Münchener Gerichte über Antisemitismus. f er Redakteur des antisemitischen „Deutschen Volksblattes", Kartograph Wengg in München, war wegen grobm Unfugs, begangen durch Verbreitung eines sogenannten Talmuda u S z u g s in vielen Tausenden von Exemplaren durch Strafbefehl zu 13 Mk. Geldstrafe verurtheilt worden. Dagegen erhob Wengg Einspruch mit der Begründung, daß die 64 im Talmud« auszug enthaltenen Gesetze im Talmud thatsächlich enthalten seien und der Talmud noch geltendes oder sicher nicht abgeschafftes Gesetz der Juden sei. In der am 26. Februar in München stattgehabten Verhandlung vor dem Schöffengericht beantragte der Amtsanwalt eine Geldstrafe von 60 Mk., die Urtheilsfällung wurde auf den 4. März verlegt. Das Gericht ging über den Antrag des Amtsanwalts bei dem Strafabmeffen hinaus; es verurtheilte den bekannten Münchener Antisemitenführer Wengg zu 100 Mk. Geldstrafe, eventuell 20 Tage Haft. In den von dem Amtsrichter von Bomhard verlesenen Urtheilsgründen wurde u. A. gesagt: Der Angeklagte bestreitet zunächst, daß die Bekanntgabe der Wahrheit jemals grober Unfug sein könne. Thatsache sei aber, daß jedes Wort, welches in den betreffenden Auszügen stehe, Wahrheit sei; ferner sei beweisbar, daß die genannten Gesetzbücher (Talmud und Schulchan Aruch) noch heute anerkannte Sittengesetze der Juden enthalten, und endlich, das; der Talmud, der anerkanntermaßen Quelle der jüdischen Religion sei, allüberall zur Grundlage des Unterrichts gemacht werde. Es kann, so führte das Gericht hier aus, keinem Zweifel begegnen, daß Auszüge aus dem Talmud, wie, daß den Juden verboten sei, Nichtjnden als Menschen anzusehen, auf der anderen Seite aber jenen erlaubt sei, die Nichtjnden zu betrügen, zu be- 9*

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