Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1897)
- Article
- Gabriel Riesser
- Date
- 1897-02-01
- Page
- 78 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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78 3m deutschen Reich. gütigen und unseren Kindern und Kindeskindern zur Beachtung und Nachempfindung empfohlenen Glaubensbekenntniß und Herzensergüsse — ist zwar jedes Wort tief und bedeutungsvoll. Am Eindringlichsten und Erhabensten aber ist die hier durch Sperrdruck hervorgehobene Erinnerung des Sohnes an das „verehrte, erhabene, heilige Bild" feines Vaters, ein Nachruf, der wie ein echter Kaddisch, eine heilige Handlung, Vater und Sohn gleichmäßig, ehrt und kennzeichnet. Und diesem Sohne hat derselbe Geschichtsschreiber,^ der dem Vater so wenig gerecht ward, mit gleichem Ungrunde den Vorwurf gemacht**): „von seiner jüdischen Abstammung waren nur geringe Spuren an ihm geblieben, der sprudelnde Witz und der zersetzende Verstand waren ihm fremd, ja ebenso widerwärtig, wie einem. blonden Sohne Teut's. Das Judenthum in der nationalen Form als Sauerteig in der Geschichte war Riesser gleichgiltig geworden; nur mit seinem Gemüthe und mit seinen Erinnerungen an die Jugend und sein Vaterhaus hing er daran.. Sonst war es für ihn in eine verdünnte Glaubenslehre zusammengeschrumpft, die er still in sich trug, ohne dafür einstehen zu wollen. Eine stille Ahnung lag zwar in ihm, daß das Judenthum ein verjüngtes blühendes Leben fortzuführen im Stande sei, aber ohne sich klar zu machen, worin diese Verjüngung bestehen soll. Sie seinerseits fördern zu helfen, lag außerhalb seines Gesichtskreises." Ja, die Voreingenommenheit dieses Geschichtsschreibers geht so weit, daß er Rieffer's ganzes öffentliches Auftreten auf persönliche Zurücksetzung, im Grunde genommen also auf unedle Beweggründe zurückführt. „Hätte man ihn nicht in seinem erwählten Berufe gestört — so fabelt der Geschichtsschreiber —-wäre er ein harmloser deutscher Bürger, ein gewiffenhafter Richter oder Rechtsbeistand geworden, hätte das formale Recht gesprochen oder wahrge? nommen, ohne sich um öffentliche Angelegenheiten zu kümmern!" Erst der deutsche Judenhaß, die deutsche Engherzigkeit hätten ihn zum.Vorkämpfer für das verhöhnte Recht seiner Glaubensgenoffen gemacht. Er soll keinerlei Beruf, in's Allgemeine zu wirken empfunden, soll sich unendlich mehr als Deutscher, denn als Jude gefühlt, nur seine Hintansetzung soll ihn **) Grätz, a. o. O. S. 471.