Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1897)
- Article
- Der Aberglaube und das Gerichtszeugniß
- Date
- 1897-01-01
- Page
- 23 (sequence 7)
- Language
- German
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Der Aberglaube und das Genchtszeugniß. 28 anführen könnm, so versagt doch auch jeder Schatten eine» RechtfertigungSgrunde» für Männer, die bei dem heutigen Stande der Medizin ein Gutachten erstatten, dessen Schlüsse und Behauptungen vor der Kritik eines hervorragenden Fachmannes wie Spreu vor dem Winde auseinanderfallen und wie Seifenblasen vor dem Hauche zerstieben. Wie schwierig unter solchen Umständen die Aufgabe des Richters ist, die Wahrheit an den Tag zu bringen und das Beiwerk der Phantasie von der Wirklichkeit der Thatsachen zu scheiden, ist auch für den Laien ersichtlich. Es bedarf eines mehr als gewöhnlichen psychologischen Blickes, damit der Richter sich nicht durch die verfälschten Aussagen des Zeugen bei der Bildung seiner Ueberzeugung beeinflussen läßt, es bedarf vor Allem absoluter Freiheit vom Vorurtheil und Aberglauben, welche die Klarheit seines Blicks nur trüben und die Gefahr eines Justizmordes, sei es im wirklichen, sei es nur im übertragenen Sinne, vermehren und befördern würden. Dem Kenner der Geschichte und namentlich der Kultur- und Religionsgeschichte ist es nicht unbekannt, daß in zahlreichen Fällen fanatischer Aberglaube die Wahrnehmungen der Menschen über die Sitten und Gebräuche einer anderen Religion verfälschte und so zu den nichtswürdigsten Verleumdungen und schrecklichsten Verfolgungen der letzteren Anlaß gab. Sollen wir an die Zeugen erinnern, welche die Christen bei den römischen Provinzialstatthaltern des Genusses von Menschenfleisch, des Menschenmords und schwerer Laster beschuldigten; sollen wir der südfranzösischen Bauern erwähnen, welche von den Hugenotten angaben, daß sie der ärgsten Unsittlichkeit fröhnten; sollen wir auf die Zeugenaussagen Hinweisen, welche unter Ludwig XIV. gegen die Reformirten gemacht wurden, worin man denselben Dinge imputirte, gegen welche der Dienst der sidonischen Aschtera Kinderei gewesen wäre? Oder sollen wir aus der tragischen Geschichte jenes Ritterordens, aus den Akten der Templer, die Zeugenaussagen zusammenstellen, sollen wir die Angaben reproduziren, welche sowohl über sie als über bedauernswerthe Vorläufer der Reformation, die Katharer und Waldenser, in der Form eigener Wahrnehmungen und unter Anrufung Gottes und aller Heiligen gemacht wurden! Die emsige und nüchterne Quellenforschung der modernen Geschichte hat uns belehrt, daß all diese durch zahlreiche, eidliche Zeugenaussagen erhärteten Anklagen und Verleumdungen