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Im deutschen Reich · 1897-01-01 · Heft 1 (Januar 1897) · p. 21

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 1 (Januar 1897)
Article
Der Aberglaube und das Gerichtszeugniß
Date
1897-01-01
Page
21 (sequence 5)
Language
German
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Der Aberglaube und das Genchtszeugniß. 21 vorausgesetzten rituellen Mord in ursächlichen Zusammenhang zu bringen. Wir müssen es uns versagen, unsere Leser des Eingehenderen damit bekannt zu machen, mit welcher Intensität in unserer Ostmark, in der Provinz Kants und dem Geburtsorte der reinen Vernunft, in der Gegend, welche einen Waldeck und einen Haverbeck in die Volksvertretung schickte, der unvernünftige Aberglaube noch herrscht, Thatsachen werden zur Charakterisirung dieser Zustände genügm. Da war in der Mordnacht in dem Hause eines jüdischen Einwohners zu später Stunde ein ungewöhnlicher Lärm gewesen, welcher sich freilich recht einfach dadurch erklärte, daß der Hausknecht betrunken nach Hause gekommen war und durch das Umstoßen von Geräthschasten Lärm verursacht hatte. Der abergläubige Zeuge konnte sich aber den Vorfall nur dadurch erklären, daß er dem Richter sagte, der Lärm könne nur durch das mit der Verstümmelung einer Leiche verbundene geräuschvolle Hantiren entstanden sein. In dem Blutflecken auf einem Frauenkleide sah er ein Indiz für die Hilfeleistung bei der Verstümmelung, und die doch so ungezwungene Angabe, derselbe sei durch den Stich mit einer Nadel entstanden, galt ihm als leere Ausflucht, wiewohl der Fleck gerade auf dem Theile des Kleides war, welcher beim Sitzen den Schoß bedeckt. Daß der Aberglaube in den erwartungsvoll gespannten Gesichtszügen der jüdischen Bevölkerung nur Schuldbewußtsein und Furcht vor Entdeckung wahrnahm, bedarf kaum der ausdrücklichen Hervorhebung. Die Gleichheit der Ursache bringt gleiche Wirkungen hervor; ob der Vorfall an der Ostmark des Reichs oder in den Marschen.. und Pußten spielt, ist gleichgültig, hier wie dort erzwingt er Aussagen, die nicht nur im Allgemeinen, sondern auch im Detail, in den kleinen Mancirungen miteinander übereinstimmen. Jede Aeußerung, jede unwillkürliche Bewegung deutet er in seinem Sinne und bekundet sie in einer Form, für welche das Wort ex ungue leonem nur eine ungenügende Qualifikation enthält. Er macht den Zeugen auch furchtsam; nicht nur einen Mörder, sondern auch einen Hexenmeister sieht der Zeuge in dem Juden, welcher, mit den finsteren Künsten bekannt, Verderben und Vernichtung über die ihm Mißfälligen herbeiführen kann. Dieses Gemisch von abergläubiger Furcht und abergläubigem Wahn bringt eine Fieberhitze, eine Hallucination im wachen Zustande hervor. Wären es ledig-

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