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Im deutschen Reich · 1896-12-01 · Heft 12 (Dezember 1896) · p. 637

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 12 (Dezember 1896)
Article
Vereinsnachrichten
Date
1896-12-01
Page
637 (sequence 4)
Language
German
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vereinsnachrichten. 637 uns aber nur ausnahmsweise oder nie zu Statten kommen, 3. solche, welche fraglich sind. Zur letzten Kategorie rechnete der Redner den Anspruch auf den obligatorischen Unterricht in der jüdischen Religion. Er suchte unter Hinweis auf die Darlegungen Gneist's über die Konfessionslosigkeit der preußischen Volksschule nachzuweisen, daß für den erwähnten Anspruch der eigentliche Rechtsboden fehle und erörterte dann, ob sich Religion überhaupt für den Unterricht in der Schule eigne, ob es möglich sein würde. Form und Rahmen für einen jüdischen Religionsunterricht fest zu bestimmen, ohne durch Mehrheitsbeschlüsse die Minderheit einem Gewissenszwang zu unterwerfen. Tie Pflege der Religiosität wünschte der Redner dem poetisch verklärten jüdischen Familienleben überlassen zu sehen. Er rieth von jedem Eingreifen von Vereinswegen ab und empfahl, sich darauf zu beschränken, den deutschen Juden die Rechte zu erhalten, die sie besitzen und den Genuß derjenigen Rechte zu erkämpfen, welche ihnen gesetzlich zugestanden sind. Der Vorsitzende, Herr Dr. K oehne, sprach dem Vorredner herzlichen Dank für seine Ausführungen aus, welche auch diejenigen lebhaft interessirt hätten, welche andere Ansichten hegten. Zu solchem Meinungsaustausch würden die kleinen Versammlungen des Central-Vereins veranstaltet; es sei zu wünschen, daß sich für diese die Klärung wichtiger Fragen erleichternden Vorträge in den einzelnen Gruppen recht viele Redner freiwillig meldeten. Nach Eröffnung der Debatte bekämpfte Herr M. A. Klausner die Ausführungen des Vortragenden in Bezug auf die Rechtsfrage, befürwortete im Hinblick auf den allgemeinen Schulzwang auch den obligatorischen Charakter des jüdischen Religionsunterrichts und betonte, daß in der idealsten jüdischen Familie dafür kein Ersatz geboten werden könne. Nachdem Herr Dr. Koehne den Vorsitz an Herrn Apotheker Joseph abgetreten hatte, erklärte er, daß auch er nicht mit den Ansichten des Referenten einverstanden sei, und vertrat die Befugniß des Vereins, auch Rechte, die wir noch nicht besitzen, anzustreben. Wenn die jüdische Religion durch tüchtige Pädagogen in den öffentlichen Schulen gelehrt und jedes jüdische Kind zu diesem Unterricht ungehalten werde, würde die Achtung vor dem Judenthume innerhalb der jüdischen Kreise und außerhalb derselben wesentlich erhöht werden. Herr Di'. Schneider schilderte die Mangelhaftigkeit des fakultativen Religionsunterrichts und die bei demselben gemachten Erfahrungen. Herr Kommerzienrath I s a a c drückte sein Erstaunen darüber aus, daß überhaupt an dieser Stelle noch über die Nothwendigkeit des obligatorischen Religionsunterichts und nicht über die Frage verhandelt werde: „Wo bekonunen wir die erforderlichen

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