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Im deutschen Reich · 1896-12-01 · Heft 12 (Dezember 1896) · p. 628

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 12 (Dezember 1896)
Article
Berlin
Date
1896-12-01
Page
628 (sequence 4)
Language
German
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628 3m deutschen Reich. die heutige Burschenschaft, eine persönliche Kränkung ihrer Bundesbrüder, die jüdischen Glaubens sind, und eine offenkundige Verletzung burschenschaftlicher Prinzipien. Sie empfehlen allen A. H. A. H., welche der gleichen Ansicht sind, sich von den Burschenschaften, die an dem Beschlüsse des A. I). 0, festhalten, loszusagen." — Eine Kommission, bestehend aus den Herren Geh. Justizrath Bulling, Prof. Dr. Carl Gusserow, Dr. Georg Schulze, Direktor des französischen Gymnasiums, Bürgermeister Kirfchner und Rechtsanwalt Dr. Bieber, wurde beauftragt, diesen Beschluß sämmtlichen „alten Herren" mitzutheilen und diese zur Beitrittserklärung aufzufordern. Bezeichnend für die Verwilderung der Gemüther durch die antisemitischen Blätter ist folgende Kundgebung des in Charlottenburg von (5. O. .ünorr redigirten und herausgegebenen Blattes „Moabiter Nachrichten" (Nr. 44 vom. 31. Oktober d. I.): „Der Mörder des Justizraths Levy ist endlich ergriffen und das ist recht. Wenn wir auch nicht der Meinung der Judenpresse sind, daß der ermordete alte Jude für den preußischen Anwaltstand geradezu unersetzlich sei, daß er ein Non plus ultra von Edelmuth gewesen sei und „niemals Jemandem Unrecht zugefügt habe", wie Justizrath Adel bei der dem Ermordeten zu Ehren arrangirten Gedenkfeier euphemistisch ausrief, so ist doch die Familie wegen ihres Unglücks zu bedauern, und es muß Befriedigung erwecken, daß der Mörder nicht entkommen ist. Justizrath Levy selbst war Vorsitzender der Berliner Anwaltskammer, und wenn unter seinem Vorsitz die Kammer zu dem Beschlüsse kommen konnte, ein solches moralisch versumpftes Subjekt, wie den Rechtsanwalt Fritz Friedmann für seine zahllosen Gaunereien nicht aus dem Anwaltsftande auszuftoßen, wie das Reichsgericht dies für "Recht und Pflicht erkannte, so ist dies ein Beweis dafür, daß der Vorsitzende der Kammer ganz kuriose Ansichten von Ehre besessen und zum Ausdruck gebracht haben muß, und es ist nur lebhaft zu wünschen, daß seinen Platz nicht wieder ein Jude einnehmen möge. Im Uebrigen wünschen wir km Levy Ruhe und Frieden in Abraham's Schoß." — Am 14. November brachte Herr Knorr in Nr. 46 seines Blattes nachstehende Berichtigung: „Der Vorsitzende der Berliner A n w a l t s k a m m e r, Herr I ust i z r a t h Lesse, ersucht uns, auf Grund des $ 11 des Paßgesetzes mitzuth eilen: 1. daß der Justizrath Levy Vorsitzender der Berliner Anwaltokammer nicht gewesen ist; 2. daß derselbe bei der Verhandlung des Ehrengerichts gegen den Rechtsanwalt Fritz Friedmann, weder als Vorsitzender, noch als Mitglied des Ehrengerichts fungirt hat.

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