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Im deutschen Reich · 1896-12-01 · Heft 12 (Dezember 1896) · p. 626

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 12 (Dezember 1896)
Article
Berlin
Date
1896-12-01
Page
626 (sequence 2)
Language
German
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626 3m deutschen Reich. Das R e i ch s g e r i ch L hat als Revisionsinstanz über die Anstellung ausländischer Juden im Kultusdienst nachstehende, für alle Synagogen - Gemeinden wichtige Entscheidung getroffen: „Das Edikt von 1812, welches im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Beschäftigung von Ausländern in öffentlichen Aemtern untersagt, hat auch für den Kultusdienst Geltung. Der Verordnung ist der Charakter einer strafrechtlichen Bestimmung zuzuschreiben, weshalb zur Verhängung von Strafen der Nachweis bewußter Zuwiderhandlungen gegen das Edikt erforderlich ist." Der geschüstsführende Ausschuß der deutschen Centralstelle für die russischen Juden hat, da die Auswanderungen russischer Juden in Folge von Ausweisungen fast gänzlich aufgehört haben, beschlossen, seine Hilfe zunächst nur noch den Familienmitgliedern, welche ihren ausgewanderten Angehörigen Nachfolgen, angedeihen zu lassen. Ferner sollen in Zukunft nur solche Auswanderer befördert werden, welche mit Schiffskarten für ihre sämmtlichen Familienangehörigen versehen sind. Aus dem von dem geschäftsführenden Ausschuß soeben veröffentlichten Bericht geht hervor, daß in der Zeit vom 1. Oktober 1894 bis 1. Oktober 1896 im Ganzen 1716 Personen befördert und hierfür 34 871 Mk. 20 Pf. verausgabt worden sind. In der R e i ch s t a g s s i tz u n g vom 2. Dezember verlangte der antisemitische Abgeordnete Zimmermann eine Ergänzung der K o n k u r s st a t i st i k bezüglich der R e l i g i o n der Konkursmacher! Da dieses Verlangen zunächst nicht erfüllt werden dürfte, bietet das „Berl. Tageblatt" dem antisemitischen Abgeordneten einstweilen die Konkursstatistik seines engeren Heimathlandes, des fast judenreinen Königreichs Sachsen: „Nach dem XIV. Jahrgang (1893) des statistischen Jahrbuches für das deutsche Reich wurden im Königreich Sachsen im Jahre zuvor 1098 Konkurse eröffnet, das heißt, es kornmen auf 100 000 Einwohner 30,4 Konkurse, während das Verhältnis; im Uebrigen, mehr oder minder verjudeten (?) deutschen Vaterlande sich wie folgt stellte: im Königreich Preußen 12,3, in Bayern 14,7 und im ganzen deutschen Reiche 15,3 Konkurse auf 100 000 Einwohner. Sachsen hat also im Verhältnis; noch einmal so viel Konkurse als das deutsche Reich! Facta luquuntur!" In einer in den letzten Novembertagen in Charlottenburg abgehaltenen Wanderversammlung der E g i d y - V e r e i n i g u n g wurde von Egidy über seine Stellung zum Antisemitismus interpellirt. Er antwortete, daß er ein entschiedener Gegner des Antisemitismus sei, in welchem er eine verwerfliche R assen Hetze erblicke. Auf den

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