Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 11 (November 1896)
- Article
- Berlin
- Date
- 1896-11-01
- Page
- 572 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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672 3m deutschen Reich. demselben in der Lage sei, den Nachweis zu führen, daß sich bei ihm ein ähnlicher Vorgang nicht abgespielt habe. Darauf ist Herrn S. Cohn folgende uns im Original unterbreitete Erklärung zugegangen: „Urschriftlich mit dem Erwidern zurückgesandt, daß wir die in dem betreffenden Zeitungs-Artikel näher bezeichnete Prozeßsache nicht ermitteln können und die Verantwortlichkeit für den Bericht demjenigen Zeitungs-Berichterstatter überlassen müssen, welcher ihn abgefaßt und den Blättern zu ge stellt hat. Berlin, den 17. November 1696. Gewerbegericht zu Berlin, gez. Schulz. Büttner." — S o werden Hetzberichte erfunden und verbreitet! Die Angriffe, welche von vermeintlich judenfreundlicher und sogar von jüdischer Seite gegen das Unternehmen der „Ausstellung der Erzeugnisse jüdischer Dörfer Palästinas" gerichtet worden sind, haben auch in den hiesigen Kreisen den peinlichsten Eindruck erweckt, trotzdem diesen Kreisen der Gedanke internationaler Solidarität völlig fern liegt. Wenn ein von den hiesigen gebildeten Juden mit Vorliebe gelesenes angesehenes politisches Blatt wie die „Voss. Ztg." auf völlig unbestimmte Angabe eines einzelnen Weinhändlers hin die Unternehmer jener Ausstellung verdächtigt, Ungarwein für Palästinawein ausgegeben und die Käufer dadurch getäuscht zu haben, ist dies schon schlimm genug und dies wird — weil davon immer etwas hängen bleibt — durch die sofortige Aufnahme der durch Herrn Baumeister Wohlgemuth eingesandten Berichtigung kaum wieder vollständig gut gemacht. Geradezu als ein betrübendes Zeichen der Zeit muß es aber bezeichnet werden, daß auch ein hiesiges jüdisches Blatt in diese, sonst vorzugsweise bei Antisemiten übliche Tonart mit breitem Behagen einstimmte und, nachdem bereits die Berichtigung in der „Voss. Ztg." vorlag, von einem „öffentlichen Aergerniß" schrieb, welches vermieden worden wäre, wenn sich die Mitglieder des Komitee's mehr um die von ihnen propagirte Ausstellung gekümmert Hütten. Das gedachte Blatt berichtete zwar eine Woche später, wie es versicherte, „mit aufrichtiger Genugtuung", es habe die erfreuliche Ueberzeugung gewonnen, daß das erwähnte Gerücht grundlos sei, aber diese Ueberzeugung hätte es sich verschaffen können, ehe es ein wohlgemeintes Unternehmen verdächtigte. Die Taktik, mit breitem Behagen zu verunglimpfen, die aufgedrungene Berichtigung aber in kurzer und wenig auffallender Weise zu veröffentlichen, sollte man ruhig der Antisemitenpresse überlassen. Am 28. Oktober fand vor dem Berliner.Landgericht I die Ver-