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Im deutschen Reich · 1896-11-01 · Heft 11 (November 1896) · p. 571

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 11 (November 1896)
Article
Berlin
Date
1896-11-01
Page
571 (sequence 3)
Language
German
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Korespondenzen. 571 den Spalten des „Berliner Tageblattes" gelobt und gefeiert wird!!" — Reinmenschlich Empfindende wie der wackere Schulinspektor von Calear dürsten es als eine Auszeichnung betrachten, von Blättern wie die „Deutsche Wacht" angegriffen zu werden! In der kürzlich erschienenen Nummer 44 der Mittheilungen vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde wird eingehend über die Verhandlungen des 7. Gemeindetages berichtet. Aus dem Ausschuß des Gemeindebundes find die Herren Justizrath Sutro- Bochum und N. Samson-Hamburg ausgeschieden, dagegen sind durch Cooptationswahl in das Kollegium eingetreten die Herren Rechtsanwalt Dr. Apolant, Oberlehrer Dr. Blaschke, Kommerzienrath Julius Jsaac (sämmtlich in Berlin), M. Katzenstein-Bielefeld und Benjamin Hirsch-Halberstadt. In mehreren Berliner Blättern, u. A. in der „Post", der „V. Ztg.", dem „Bad. Volksboten" u. s. w., wurde in den ersten Novembertagen Nachstehendes veröffentlicht: „Mit der Frage, ob die christliche Religion eines Angestellten für den jüdischen Arbeitgeber ein Grund zur Entlassung ohne Kündigung sei, hatte sich gestern (am 7. November) die erste Kammer des Gewerbegerichts zu beschäftigen. Die Kurbelstickerin Hedwig Klein wurde von der Ehefrau des auf Reisen abwesenden Mäntelfabrikanten Sally Cohn als Direktrice engagirt. Als der Chef zurückgekehrt war und hörte, daß die. neue Leiterin seiner Werkstelle Katholikin sei, stürzte er sofort in den Arbeitsraum und zwang das Mädchen unter Aushändigung ihres Monatsgehaltes zur sofortigen Aufgabe ihrer Stellung. Die Klein, die mit vierwöchentlicher Kündigung engagirt war, wurde wegen einer sechswöchentlichen Lohnentschädigung klagbar. Beklagter motivirte sein Verhalten damit, daß er eine prinzipielle Abneigung gegen christliche Angestellte habe, besonders aber gegen Katholiken. Die Kammer war der Ansicht, daß das Verhalten des Beklagten gegenüber einer fleißigen Arbeiterin unzulässig sei, und verurtheilte ihn zur Zahlung von 75 Mk. an die Klägerin." In etwas kürzerer Fassung und mit den Schlußworten: „Der Jude heißt Sally Cohn" wurde dieselbe unglaubwürdige Geschichte von zahlreichen katholischen Blättern (der „Reißer Ztg.", dem „Wests. Merkur", dem „Echo der Gegenwart", der „Schles. Volkszeitung" u. A . nt.) wiedergegeben. In Folge verschiedener an ihn deshalb ergangener Anfragen tvandte sich Herr S. Cohn, Berlin, Mittelstraße II (Damen Konfektion) an das Gewerbegericht Berlin mit der Bitte, ihm die genaue Adresse des verurtheilten Mäntelfabrikanten Sally Cohn mitzulheilen, damit er bei weiteren Verwechselungen mit 39*

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