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Im deutschen Reich · 1896-11-01 · Heft 11 (November 1896) · p. 573

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 11 (November 1896)
Article
Berlin
Date
1896-11-01
Page
573 (sequence 5)
Language
German
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Korrespondenzen. 573 Handlung einer Beleidigungsklage statt, welche zwei jüdische junge Leute gegen Hrn. LeopoldMaaß, Schwedterstr. 265, angestrengt hatten. Der Letztere war beschuldigt, am Abend des 4. August d. I. einer christlichen jungen Dame, welche in Begleitung der erwähnten jungen Leute durch die Schönhauser Allee ging, darüber Vorwürfe gemacht zu haben, daß sie mit Juden ginge, außerdem dem einen Kläger einen Stoß versetzt und beide junge Leute geschimpft zu haben. Der bisher noch unbestrafte Beklagte wurde zu 10 Mk. Geldstrafe event. mit 2 Tagen Gefängniß verurtheilt; außerdem ist den Klägern Publikationsbefugniß zugesprochen worden. In Berlin haben sich der „Deutsche Antisemitenbund" und der „Deutsch-soziale Reformverein" aufgelöst und dafür einen Wahlverein Berlin der deutsch-sozialen Reformpartei begründet. Die Vereinigung wurde bei „Buggenhagen" vorgenommen. Der Antisemit Carl Paasch hatte vor einiger Zeit von der Schweiz aus ein Flugblatt verbreitet, in welchem dem antisemitischen Reichstagsabgeordneten Liebermann von Sonnenberg vorgeworfen wurde, daß er sich Titel und Würden zulege, die ihm nicht gebühren, daß er seinen Verpflichtungen nicht Nachkomme, daß es ihm an den nöthigen Kenntnissen fehle und dergleichen mehr. Einen Theil von dem Inhalte des Flugblatts hatte der Redakteur des Antisemitenblattes „Frei-Deutschland", Bramann, abgedruckt und daran Bemerkungen geknüpft, aus denen hervorleuchtete, daß er sich auf Seiten des Verfassers des Flugblattes stelle. Bramann bestritt, daß ihm eine beleidigende Absicht innegewohnt habe; es sei ihm nur darum zu thun gewesen, zu verhindern, daß die Sache todtgeschwiegen werde. Der Gerichtshof hielt eine Beleidigung für vorliegend, sprach jedoch dem Beklagten den Schutz des § 193 Str.-G.-B. zu und verurtheilte ihn deshalb nur zu einer Geldstrafe von fünfzig Mark. Die Verhandlung gegen die Redakteure Karl S e d l a tz e k und Ludwig Schwennhagen wegen Beleidigung des Oberhofmeisters der Kaiserin, Freiherrn von Mirbach, findet am 16. Dezember, Vormittags 101j» Uhr, vor der 8. Strafkammer des Landgerichts I in Berlin statt. X Arnswalde, 14. November. Mit sehr gemischten Gefühlen wird hier die Nachricht begrüßt, daß der Reichstagsabgeordnete A h l w a r d t um Weihnachten wieder zu dauerndem Aufenthalte und zur ferneren Ausübung seines Mandats in Berlin einzutreffen gedenkt. <J> Breslau, 10. November. Angeblich war aus Bad Salzbrunn antisemitischen Blättern berichtet worden, jüdische Badegäste

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