Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 11 (November 1896)
- Article
- Umschau
- Date
- 1896-11-01
- Page
- 562 (sequence 4)
- Language
- German
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562 3m deutschen Reich. werden. Was die Widerklage anbetrifst, so sei in der „Erklärung" des Klägers eine Beleidigung nicht gefunden worden, außerdem habe der Kläger sich in Wahrnehmung berechtigter Jnteresien befunden. Bei der Strasabmessung sei einestheils berücksichtigt worden, daß der Kampf zwischen den Parteien in heftigster Weise geführt worden sei, andererseits aber auch, daß der Beklagte nach langer Pause den Streit wieder in's Leben gerufen habe. Der Beklagte sei zu einer Geldstrafe von 600 Mark eventuell 40 Tagen G e - fängniß verurtheilt und dem Kläger die Befugniß zugesprochen worden, das Urtheil auf Kosten des Beklagten im „Volk" und der „Deutschen Evangelischen Kirchenzeitung" bekannt zu machen. Der Widerbeklagte sei freizusprechen." Stöcker hat sofort Berufung eingelegt und eine Erklärung erlassen, in der er sagt: „Den vorgeblichen Brief halte ich nach wie vor für unecht. Da aber meines Wissens Frau Witte außer Grüneberg die einzige Person auf Erden ist, die ein Stück davon gesehen haben will, ohne eine genaue Prüfung des Ganzen, so kann mich das unmöglich anders belehren. Ich sehe deshalb einer erneuten Verhandlung mit Zuversicht entgegen, die die Sache aufklären muß. Wer mich kennt, weiß, daß ich wissentlicher Verleumdung nicht fähig bin." Auch Pastor Witte hat Berufung eingelegt, um es nicht von Stöcker abhängig zu machen, daß eine nochmalige Verhandlung stattfinde, da Stöcker hinterher die Berufung zurücknehmen könne. Witte legt Werth auf Vernehmung einer Reihe von Zeugen, die vom Schöffengericht nicht vernommen worden sind. Obgleich diese gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Judenfrage in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen, dürfte doch bei denselben ebenso wie bei dem gegen Ludwig S ch w e n n h a g e n und Karl Sedlatzek schwebenden Prozeß wegen Beleidigung des Freiherr v. Mirbach auf das ganze Gebahren der Antisemiten ein grelles Licht fallen. Ueber den letzterwähnten Prozeß wird von Sedletzak selbst berichtet: „Es handelt sich um einen Artikel mit der Ueberschrifr „I u d e n g e l d s a m m l e r für die Berliner Kirchenbauten" in Nr. 42 des Deutschen General-Anzeigers, der die bekannte Thütigkeit des Oberhofmeisters der Kaiserin, Freiherrn v. Mirbach, in den Kirchenbauangelegenheiten kritisirt und in dem weiter ausgeführt wird, daß die jüdischen G r o ß b a n q u i e r s, um sich bei Hose und auch auf die Politik Einfluß zu verschaffen, der Kirchenbauangelegenheiten bemächtigt und das Grundkapital für die Kirchenbauten gezeichnet hatten. Der Prozeß dürfte sich jedenfalls sehr interessant gestalten." Die antisemitische „Staatsbürger-Zeitung" .wurde kürzlich