Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 11 (November 1896)
- Article
- Ein Mißerfolg unter erfreulichen Umständen
- Date
- 1896-11-01
- Page
- 548 (sequence 4)
- Language
- German
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548 3m deutschen Reich. Hintergrund bringen, das Gegentheil aber sei hier zutreffend. Der Vertheidiger beantragte außerdem, dem Central-Verein d. St j. Gl., welchen er im weiteren Verlauf seines Plädoyers überreichlich mit dem Prädikat „Denunziantenverein" belegte, die Kosten des Verfahrens sowie die dem Angeklagten erwachsenen persönlichen Auslagen aufzuerlegen. Die Anzeige sei eine wiffentlich falsche gewesen, das gehe hervor aus dem in der Denunziation enthaltenen Satze: „Die Angaben in dem Artikel sind unwahr". Der Verein müffe sich des Gegentheils bewußt gewesen sein. Zum mindesten liege aber eine grobe Fahrlässigkeit vor. Zum Beweise dafür bezog sich der Vertheidiger auf eine Auslaffung der „Allgemeinen israelitischen Wochenschrift". Das ganze Verfahren sei durch den Verein frivol hervorgerufen worden. Wenn man dem Verein durch Auferlegung der gesammten Kosten einmal den Standpunkt klar mache, dann werde derselbe, wenn er sähe, daß es an's Geld gehe, wohl endlich einmal mit dem Denunziren aufhören und Staatsanwalt und Gerichte würden erleichtert aufathmen können. Herr Karl Sedlatzek selbst führte dann aus, daß in dem Zeitungsartikel nichts enthalten sei, was nicht gerichtsnotorisch sei. Für jeden deutschen Mann sei es klar erwiesen, daß jene Dinge vorgekommen seien. Selbst die Juden könnten das nicht mehr bestreiten und wollten nur die rituellen Motive nicht gelten laffen. Die Konsequenzen, die er gezogen, seien nach all' den bewiesenen Thatsachen gerechtfertigt und nur der Ausdruck der Meinung des größten Theils der deutschen Nation. Daß der Staatsanwalt gegen das sreisprechende Urtheil des Schöffengerichts Berufung eingelegt, sei wohl hauptsächlich wegen der Begründung des Urtheils geschehen, die allerdings den Juden unangenehm genug in den Ohren klingen möge. Er selber stehe und falle mit der Begründung jenes Urtheils. Herr Sedlatzek suchte alsdann an der Hand angeblicher Stellen aus dem Talmud und dem Schulchan Aruch die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen. Ihm würde es sehr recht sein, wenn Sachverständige in einer späteren Gerichtsverhandlung ihr Gutachten abgeben würden. Dann würde alles offen zu Tage treten; dann würden auch der Negierung die Augen geöffnet und nicht wieder einem jüdischen Lieferanten die Lieferung von 3000 Ochsen für die Armee übertragen werden; dann würden wir endlich zu anderen Zuständen kommen. Herr