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Im deutschen Reich · 1896-11-01 · Heft 11 (November 1896) · p. 549

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 11 (November 1896)
Article
Ein Mißerfolg unter erfreulichen Umständen
Date
1896-11-01
Page
549 (sequence 5)
Language
German
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Ern Mißerfolg unter erfreulichen Umständen. 549 Sedlatzek, der diese Ausführungen mit überlauter Stimme und geschraubtem Pathos machte, wurde hier vom Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht, daß er sich nicht in einer antisemitischen Volksversammlung befinde. Redner behauptete alsdann weiter, daß alle diese Fleischbesudelungen nicht vereinzelte Fälle darstellten, sondern sich beständig bei den Juden wiederholten. Er erwähnte eine Reihe von Fällen, die nach seiner Angabe gerichtsnotorisch sein sollten, wonach an verschiedenen Orten jüdische Viehhändler bezw. Metzger krankes Vieh resp. gesundheitsschädliches Fleisch in Verkehr gebracht hätten. Er bezog sich des Weiteren auf eine Rede des Herrn Rabbiners vr. Rosenzweig, die dieser im Oktober in einer Versammlung des Central-Vereins gehalten habe. Derselbe hätte, dem Berichte der nichtantisemitischen „Post" zufolge, sich geäußert, daß der Schächter in gewissen Fällen an Stelle des geforderten warmen Wassers, wo dasselbe nicht zur Hand sei, bei der rituellen Untersuchung der Lunge sich seines Speichels bediene. Der in Rede stehende Artikel, so schloß der Redner, sei sein gutes Recht und seine sittliche Pflicht gewesen. Deshalb rechne er bestimmt auf seine Freisprechung. Er bitte ferner, nach dem Antrag seines Herrn Vertheidigers dem Central- Verein die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, damit derselbe in seine Schranken zurückgewiesen würde und die Deutschen wieder Herren im eigenen Lande sein könnten. Rach einer kurzen Bemerkung des Staatsanwalts zog sich der Gerichtshof zur Berathung zurück. Nach Beendigung derselben verkündete der Vorsitzende folgendes U r t h e i l: „Der zur Anklage stehende Artikel führe die Fälle von Fleischbesudelung seitens jüdischer Schlächter auf und verallgemeinere diese auf die Handlungsweise der jüdischen Schlächter überhaupt; er behaupte, daß dergleichen bei denselben allgemein geübt werde, und daß Christen deshalb bei denselben nicht kaufen dürften. Darin liege thatsächlich eine Art von Boykott der jüdischen Schlächter. >Dennoch habe der Gerichtshof zu einer Verurtheilung nicht kommen können, da keine Belästigung des Publikums in seiner Allgemeinheit angenommen sei. Der Angeklagte habe seine Ansicht zum Ausdruck gelangen lassen und am Schluffe die Leser aufgefordert, aus dem Angeführten sich die Schlüsse zu bilden. Aus den angeführten drei Fällen könne aber

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