Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 11 (November 1896)
- Article
- Ein Mißerfolg unter erfreulichen Umständen
- Date
- 1896-11-01
- Page
- 546 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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546 3m deutschen Reich. gerichtS zu Cleve wider den Schlächter Isaak Bonn; außerdem wurde auf Wunsch des Beklagten konstatirt, daß wegen eines fast gleichlautenden Artikels der Redakteur Erich Rosenthal zu Hannover in allen Instanzen freigesprochen worden sei. Nunmehr nahm der S t a a t s a n w a l t das Wort zur Begründung der Berufung. Wenn der Beklagte sich auf die Aufzählung der in dem Artikel aufgeführten Fälle und eine sachgemäße Kritik beschränkt hätte, wäre dagegen nichts einzuwenden gewesen. Der Artikel gehe aber über jedes Maß und Ziel hinaus; er gipfle in der Aufforderung, von jüdischen Schlächtern kein Fleisch zu beziehen, und schon diese Aufforderung gehe zu weit. Es sei zu erwägen, ob der Angeklagte gemäß der Tendenz seines Blattes berechtigt gewesen sei, einen derartigen Artikel zu veröffentlichen. Dieses Riecht habe er nicht gehabt, denn die in dem Artikel angegriffenen Inden seien als eine Klaffe der Bevölkerung zu betrachten, denen der Schuh des Gesetzes zukomme. Eine Wahrung berechtigter Interessen, wie ihn der ff l!>3 bei Beleidigungen kenne, könne hier nicht in Frage kommen. Der fragliche Artikel habe die Tendenz, die in ihm angeführten Fälle zu verallgemeinern, es als Thatsache hinzustellen, daß die Juden durch religiöse Vorschrift verpflichtet seien, für Christen bestimmtes Fleisch zu verunreinigen. Das sei seiner Ansicht nach nicht zulässig. Das Nrthcil in Sachen Bonn muffe selbst zugebcn, das; ein ausreichender Beweggrund für jene als erwiesen angenommene abscheuliche That nicht habe gefunden werden können. Wenn trotzdem mit Beziehung auf jenes Urtheil das Berliner Schöffengericht ein rituelles Motiv angenommen habe, so müsse er dies als unzulässig bezeichnen. Solche Handlungen, wie sie der Prozeß in Cleve enthüllte, und die anderen in dem unter Anklage stehenden Artikel erwähnten Fälle seien Unbegreiflichkeiten, welche zu allen Zeiten und an allen Orten, auch in Berlin, unter Juden und unter Christen vorgekommen seien und noch heute vorkümen. Der Staatsanwalt erinnerte an eine Verhandlung, die vor wenigen Tagen in Berlin stattfand und in der ein christlicher Restaurateur zu 3 Monaten Gefängnis; verurtheilt wurde, weil er seit langer Zeit total verdorbenes Fleisch seinen Gästen und Bediensteten vorgesetzt hatte. Die Religion des Ucbclthätcrs sei in allen diesen Fragen ganz gleichgültig. Die von dem Angeklagten den Juden aus Gründen der Religion zur Last ge-