Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Umschau
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 504 (sequence 6)
- Language
- German
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504 3m deutschen Reich. bekenne sich zwar nicht zur jüdischen Religion, gehöre aber zur Rasse", oder „der Betreffende sei nicht Jude, aber seine Handlungsweise sei jüdisch". Lessing's Patriarch mit seiner Losung: „Thut nichts, der Jude wird verbrannt!" ist das Vorbild der meisten antisemitischen Redakteure. Als ein in Nr. 7 der „Deutschen Aerzte-Zeitung" ein von Herrn Dr. Karl Gerson verfaßter Artikel „Für Schiffsärzte" der „Staatsbürger-Zeitung" Anlaß zu einer Entgegnung bot, wurde diese ohne Weiteres „Die deutsche Handels-Marine in jüdischer Beleuchtung" überschrieben. In der Entgegnung des Antisemitenblattes hieß es u. A.: „Das ganze Urtheil ist wieder einmal ein Ausfluß jener Ueberhebung, die seiner Nasse eigenthümlich ist". Weil es von vornherein der „Staatsbürger-Zeitung" doch nicht mit der „jüdischen" Beleuchtung ganz sicher war, wurde am Schluß das Hinterpförtchen der „Nasse" geöffnet, und als der protestantische Verfasser des Artikels „Für Schiffsärzte" selbst der „Staatsbürger-Zeitung" mittheilte, daß er kein Jude sei, wurde die gewünschte Berichtigung natürlich nicht ausgenommen, dafür aber dem verantwortlichen Redakteur der „Aerzte- Zeitung" eine Abhandlung über den „publizistischen Anstand" gewidmet. Auf diesem Gebiete hält sich die „Staatsbürger-Zeitung" anscheinend für eine Autorität! Die Berechtigung dazu dürfte ihr das Vertrauen geben, welches ihr von einem Theil des Publikums entgegengebracht wird. In der vor der 9. Strafkammer des Kgl. Landgerichts Berlin II am 1. September d. I. stattgefundenen Verhandlung gegen den des Betrugsversuchs, der Unterschlagung und versuchten Nöthigung angeklagten ehemaligen Rittergutsbesitzers Emil Wolf kam die Thatsache zur Sprache, daß der Angeklagte, um den Möbelhändler Julius Cohn einzuschüchtern, diesem geschrieben hatte: „Ich werde die ganze Sache der „Staatsbürger-Zeitung" unterbreiten; I)r. Bachler wird sich freuen, wenn er mal wieder Gelegenheit findet, einen Artikel über Abzahlungsgeschäfte, verschleierten Wucher u. s. w. schreiben zu können." Der Gerichtshof hielt sämmtliche Vergehen, auch das der Nöthigung, im Sinne der Anklage für erwiesen und verurtheilte den Angeklagten zu einem Jahre Gefüngniß. — Sein reges Mitgefühl hat das genannte Blatt auch kürzlich durch eine Kollekte für ein Mädchen bewiesen, welches ein jüdischer Kassenarzt wegen Erpressung verklagt hatte. Das Mädchen wurde am 1 ^.Oktober zwar von der Anklage wegen versuchter Erpressung freigesprochen, aber der versuchten Nöthigung schuldig befunden und mit 0 Wochen Gefüngniß bestraft. Das Verhalten des Arztes, das wir scharf verurteilen müssen, benutzte die „Staatsbürger Zeitung", um dasselbe auf die angebliche „ T a l m u d - M o r a l der Juden" zurückzu-